Drohnen-Nachweis verloren? So beantragen Sie Ihren Ersatz und fliegen sicher weiter

Drohnen-Nachweis verloren? So beantragen Sie Ihren Ersatz und fliegen sicher weiter

Redaktion 9 Min. Lesezeit
Inhaltsverzeichnis

Es kann jedem Drohnenpiloten passieren: Der wichtige EU-Drohnen-Nachweis ist plötzlich unauffindbar. Was tun, wenn Ihr Kompetenznachweis A1/A3 oder das Fernpiloten-Zeugnis A2 abhandengekommen ist? In diesem Artikel erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie bei einem Drohnen-Nachweis verloren gegangen ist, einen Ersatz beantragen, welche Regeln in der Zwischenzeit gelten und wie Sie zukünftigen Verlusten vorbeugen können.

Was ist der EU-Drohnen-Nachweis und warum ist er so wichtig?

Der EU-Drohnen-Nachweis ist ein essenzielles Dokument für Fernpiloten, um die Sicherheit im Luftraum zu gewährleisten und die Einhaltung der europäischen Drohnenverordnung zu belegen. Er bestätigt, dass Sie über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um eine Drohne sicher und regelkonform zu steuern. Ein Verlust dieses Nachweises kann zu Unsicherheiten führen und im schlimmsten Fall rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wenn Sie ohne gültigen Nachweis fliegen.

Der EU-Kompetenznachweis A1/A3

Dieser Nachweis, oft als “kleiner Drohnenführerschein” bezeichnet, ist für den Betrieb der meisten Drohnen in der offenen Kategorie (A1 und A3) erforderlich. Er belegt grundlegende Kenntnisse über Flugregeln, Luftraumbeschränkungen und technische Grundlagen. Weitere Details zum Erwerb finden Sie in unserem umfassenden EU-Kompetenznachweis A1/A3: Drohnenführerschein Guide.

Das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2

Das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2, auch “großer Drohnenführerschein” genannt, ermöglicht den Betrieb von Drohnen in der Unterkategorie A2 der offenen Kategorie, was näheres Heranfliegen an unbeteiligte Personen unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Es setzt erweiterte Kenntnisse voraus und erfordert eine zusätzliche Prüfung. Informationen zur Vorbereitung und den Kosten finden Sie unter A2-Fernpiloten-Zeugnis: Prüfung, Kosten & Vorbereitung.

Beide Nachweise sind personenbezogen und müssen bei Drohnenflügen, für die sie vorgeschrieben sind, mitgeführt und auf Verlangen der zuständigen Behörden vorgezeigt werden können.

Sofortmaßnahmen bei Verlust des Drohnen-Nachweises

Wenn Sie feststellen, dass Ihr Drohnen-Nachweis verloren gegangen ist, ist es wichtig, besonnen und strukturiert vorzugehen. Panik ist hier fehl am Platz.

Ruhe bewahren und den Verlust feststellen

Überprüfen Sie zunächst alle möglichen Orte, an denen Sie den Nachweis zuletzt gesehen oder abgelegt haben könnten. Schauen Sie in Ihrer Drohnentasche, in der Brieftasche, in Dokumentenmappen oder an Ihrem Arbeitsplatz nach. Oft taucht das vermeintlich verlorene Dokument nach gründlicher Suche wieder auf.

Rechtliche Situation ohne Nachweis

Grundsätzlich gilt: Ohne den physischen oder digitalen Nachweis dürfen Sie keine Drohne betreiben, für die dieser vorgeschrieben ist. Das Mitführen ist Pflicht. Wer ohne den erforderlichen Nachweis fliegt und kontrolliert wird, muss mit Drohnen-Bußgeldern & Strafen rechnen, die je nach Schwere des Verstoßes empfindlich ausfallen können. Auch Ihre Drohnen-Versicherungspflicht bleibt bestehen, aber im Schadensfall könnte die fehlende Dokumentation zu Problemen führen.

Warnung

Fliegen Sie niemals ohne einen gültigen und nachweisbaren EU-Kompetenznachweis oder Fernpiloten-Zeugnis, wenn dieser für Ihre Drohne und Betriebsart vorgeschrieben ist. Dies kann nicht nur zu hohen Bußgeldern, sondern auch zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

Illustration

Schritt-für-Schritt: Ersatz des Drohnen-Nachweises beantragen

Sobald Sie den Verlust bestätigt haben, sollten Sie umgehend einen Ersatz beantragen.

Zuständige Behörde identifizieren

Der EU-Drohnen-Nachweis wird von der nationalen Luftfahrtbehörde des Landes ausgestellt, in dem Sie die Prüfung abgelegt haben. In Deutschland ist dies das Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Haben Sie Ihren Nachweis in einem anderen EU-Land erworben, müssen Sie sich an die dortige Behörde wenden.

Der Prozess beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Wenn Ihr Drohnen-Nachweis verloren gegangen ist und in Deutschland ausgestellt wurde, ist das LBA Ihr Ansprechpartner.

  1. Benötigte Dokumente und Informationen:

    • Ihre persönliche E-ID (Betreiber-Registrierungsnummer). Diese sollten Sie bereits im Rahmen Ihrer Drohnen-Registrierung beim LBA erhalten haben.
    • Die genaue Bezeichnung des verlorenen Nachweises (A1/A3 Kompetenznachweis oder A2 Fernpiloten-Zeugnis).
    • Datum der Ausstellung, falls bekannt.
    • Persönliche Daten (Name, Geburtsdatum, Adresse).
    • Nachweis über die ursprüngliche Ausstellung (z.B. eine E-Mail-Bestätigung oder ein Screenshot, falls vorhanden).
  2. Online-Antrag: Das LBA bietet in der Regel ein Online-Portal für die Verwaltung Ihrer Drohnen-Dokumente an. Loggen Sie sich dort mit Ihren Zugangsdaten ein. Suchen Sie nach einer Funktion wie “Ersatzdokument beantragen” oder “Nachweis erneut herunterladen”. Oft können Sie Ihren Nachweis dort direkt als PDF erneut herunterladen, da er digital gespeichert ist. Dies ist der schnellste und einfachste Weg.

    • Schritt 1: Besuchen Sie das Online-Portal des LBA für unbemannte Luftfahrtsysteme (UAS).
    • Schritt 2: Melden Sie sich mit Ihrem Benutzerkonto an.
    • Schritt 3: Navigieren Sie zu dem Bereich, in dem Ihre bereits erworbenen Nachweise angezeigt werden.
    • Schritt 4: Suchen Sie die Option zum erneuten Herunterladen oder zum Beantragen eines Ersatzes. In den meisten Fällen steht Ihnen das digitale Dokument jederzeit zum Download bereit.
  3. Kosten und Bearbeitungszeit: Das erneute Herunterladen eines digitalen Nachweises ist in der Regel kostenfrei. Sollte es ausnahmsweise notwendig sein, einen physischen Ersatz anzufordern (was bei den digitalen Nachweisen selten der Fall ist), könnten geringe Bearbeitungsgebühren anfallen. Die Bearbeitungszeit für einen digitalen Download ist sofort. Für einen postalischen Versand müssten Sie mit einigen Werktagen rechnen.

Vorgehen bei Verlust eines Nachweises aus einem anderen EU-Land

Haben Sie Ihren EU-Drohnen-Nachweis in einem anderen Mitgliedstaat erworben, müssen Sie sich direkt an die zuständige Luftfahrtbehörde dieses Landes wenden. Die Verfahren können hier variieren. Informieren Sie sich auf der jeweiligen Webseite der Behörde über die spezifischen Schritte zum Anfordern eines Ersatzes. Die EASA (Europäische Agentur für Flugsicherheit) bietet auf ihrer Webseite oft Links zu den nationalen Behörden.

Tabelle: Übersicht der Nachweise und Beantragungswege

Nachweis Ausstellende Behörde (Deutschland) Beantragung eines Ersatzes Kosten (ca.) Bearbeitungszeit (ca.)
EU-Kompetenznachweis A1/A3 Luftfahrt-Bundesamt (LBA) Online-Download über das LBA-Portal. Bei Problemen: Kontakt zum LBA-Support. Kostenfrei Sofort (digital)
EU-Fernpiloten-Zeugnis A2 Luftfahrt-Bundesamt (LBA) Online-Download über das LBA-Portal. Bei Problemen: Kontakt zum LBA-Support. Kostenfrei Sofort (digital)
Nachweis aus anderem EU-Land Nationale Luftfahrtbehörde des Landes Direkter Kontakt zur ausstellenden Behörde des jeweiligen EU-Landes (Website prüfen, E-Mail/Telefon). Verfahren variiert. Variiert Variiert

Fliegen ohne physischen Nachweis: Was ist erlaubt?

Während Sie auf den Ersatz Ihres Nachweises warten oder wenn Sie den physischen Ausdruck tatsächlich verloren haben, stellt sich die Frage, ob Sie dennoch fliegen dürfen.

Digitale Kopie als Übergangslösung

Die EU-Drohnenverordnung erlaubt das Mitführen des Drohnen-Nachweises in digitaler Form. Das bedeutet, ein PDF auf Ihrem Smartphone oder Tablet ist ausreichend, solange es bei einer Kontrolle vorgezeigt werden kann. Es ist daher ratsam, immer eine digitale Kopie auf mehreren Geräten (Smartphone, Tablet, Cloud-Speicher) zu haben. Dies ist der schnellste Weg, wenn Ihr Drohnen-Nachweis verloren gegangen ist, um wieder legal zu fliegen.

Tipp

Speichern Sie Ihren EU-Kompetenznachweis A1/A3 und Ihr A2-Fernpiloten-Zeugnis als PDF auf Ihrem Smartphone und in einem Cloud-Dienst (z.B. Google Drive, Dropbox). So haben Sie immer Zugriff darauf, selbst wenn ein Gerät verloren geht.

Wann ist ein Flug trotz Verlust nicht gestattet?

Ein Flug ist nicht gestattet, wenn Sie überhaupt keinen Zugriff auf den Nachweis haben - weder physisch noch digital - und für den Betrieb Ihrer Drohne ein solcher Nachweis erforderlich wäre. Dies gilt auch, wenn Sie zwar eine Kopie haben, diese aber nicht lesbar oder nicht eindeutig Ihnen zuordenbar ist. Stellen Sie sicher, dass Ihre digitale Kopie aktuell, vollständig und leicht zugänglich ist.

Es ist auch wichtig, dass Sie Ihre Betreiber-ID, die Sie bei der Registrierung beim LBA erhalten haben, an Ihrer Drohne anbringen. Ein passendes E-ID Nummern-Schild ">E-ID Nummern-Schild ist hierfür essenziell.

Prävention: So schützen Sie Ihren Drohnen-Nachweis vor Verlust

Der beste Weg, mit einem verlorenen Drohnen-Nachweis umzugehen, ist, den Verlust von vornherein zu vermeiden. Hier sind einige praktische Tipps, um Ihre Dokumente sicher aufzubewahren.

Sichere Aufbewahrung und digitale Backups

  1. Physische Sicherung: Bewahren Sie den ausgedruckten Nachweis in einer wasserdichten Dokumentenmappe ">wasserdichte Dokumentenmappe auf, die Sie immer im sicheren Drohnen-Rucksack ">sicheren Drohnen-Rucksack mitführen. Dies schützt nicht nur vor Verlust, sondern auch vor Beschädigung durch Feuchtigkeit oder Abnutzung. Eine robuste Transportbox ">robuste Transportbox für Ihre Drohne kann ebenfalls ein Fach für Dokumente bieten.
  2. Digitale Sicherung: Laden Sie Ihren Nachweis als PDF herunter und speichern Sie ihn an mindestens zwei verschiedenen digitalen Orten:
    • Auf Ihrem Smartphone/Tablet.
    • In einem Cloud-Speicher (z.B. Google Drive, OneDrive, Dropbox).
    • Auf einem externen Speichermedium (z.B. USB-Stick oder sichere Speicherkarte ">sichere Speicherkarte).
  3. Regelmäßige Überprüfung: Machen Sie es sich zur Gewohnheit, vor jedem Flug Ihre Ausrüstung und Dokumente mit einer Drohnen Checkliste vor dem Flug zu überprüfen.

Praktische Hilfsmittel für Drohnenpiloten

Es gibt verschiedene Produkte, die Ihnen helfen können, Ihre Dokumente und Ausrüstung sicher zu halten:

Wasserdichte Dokumentenmappe

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Eine wasserdichte Dokumentenmappe schützt Ihren ausgedruckten Nachweis vor Regen, Schweiß und anderen Flüssigkeiten. Ideal für den Outdoor-Einsatz.

Sicherer Drohnen-Rucksack

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Ein speziell für Drohnen konzipierter Rucksack bietet nicht nur Platz für Ihre Drohne und Akkus, sondern oft auch sichere Fächer für wichtige Dokumente. Viele Modelle haben auch Platz für eine kompakte Powerstation ">kompakte Powerstation, um Ihre Geräte unterwegs zu laden.

Dokumenten-Organizer

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Ein kleiner, kompakter Organizer hilft Ihnen, alle wichtigen Dokumente wie den Drohnen-Nachweis, die Versicherungsunterlagen und die Betreiber-ID an einem zentralen Ort zu sammeln und schnell griffbereit zu haben. Ergänzen Sie ihn mit einem Lanyard Dokumentenhalter ">Lanyard Dokumentenhalter, um ihn am Körper zu tragen.

GPS-Tracker für wichtige Dokumente

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Für besonders wichtige oder oft genutzte Dokumententaschen könnte ein kleiner GPS-Tracker ">GPS-Tracker für Dokumente eine zusätzliche Sicherheitsebene bieten, um bei Verlust den Standort zu bestimmen.

Fazit

Der Verlust Ihres EU-Drohnen-Nachweises ist ärgerlich, aber kein Grund zur Panik. Dank digitaler Lösungen ist es in den meisten Fällen unkompliziert, einen Ersatz zu erhalten oder eine digitale Kopie zu nutzen. Wichtig ist, dass Sie stets eine gültige Version Ihres Nachweises, sei es physisch oder digital, mit sich führen, um den Regeln der EU-Drohnenverordnung zu entsprechen und sicher zu fliegen. Präventive Maßnahmen wie die mehrfache Sicherung Ihrer Dokumente sind dabei unerlässlich. Bleiben Sie informiert und verantwortungsbewusst, damit Sie stets unbeschwert in die Lüfte steigen können.

Häufig gestellte Fragen

Was tun, wenn mein Drohnen-Nachweis verloren ist?
Wenn Ihr Drohnen-Nachweis verloren ist, bewahren Sie Ruhe und suchen Sie gründlich. Anschließend loggen Sie sich in das Online-Portal des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) ein, um den Nachweis erneut als PDF herunterzuladen. Sollten Sie den Nachweis in einem anderen EU-Land erworben haben, kontaktieren Sie dessen zuständige Luftfahrtbehörde.
Darf ich ohne physischen Drohnen-Nachweis fliegen?
Ja, Sie dürfen ohne den physischen Ausdruck fliegen, solange Sie den Nachweis in digitaler Form (z.B. als PDF auf Ihrem Smartphone) mitführen und bei einer Kontrolle vorzeigen können. Es ist wichtig, dass die digitale Kopie gut lesbar und eindeutig Ihnen zuzuordnen ist.
Fallen Kosten für einen Ersatz-Nachweis an?
Nein, in der Regel ist das erneute Herunterladen Ihres digitalen EU-Drohnen-Nachweises über das Online-Portal des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) kostenfrei. Nur in seltenen Fällen, etwa bei der Anforderung eines physischen Ersatzdokuments, könnten geringe Bearbeitungsgebühren anfallen.
Wie lange dauert es, einen Ersatz-Nachweis zu erhalten?
Wenn Sie Ihren Nachweis über das Online-Portal des LBA erneut herunterladen, ist dies sofort möglich. Das digitale Dokument steht Ihnen umgehend zur Verfügung. Bei der Beantragung eines Ersatzes bei einer ausländischen Behörde oder einem postalischen Versand kann die Bearbeitungszeit variieren.
Wie kann ich den Verlust meines Drohnen-Nachweises zukünftig vermeiden?
Speichern Sie Ihren Drohnen-Nachweis immer als PDF auf mehreren digitalen Geräten (Smartphone, Tablet, Cloud-Speicher) und bewahren Sie einen Ausdruck in einer wasserdichten Dokumentenmappe in Ihrem Drohnen-Rucksack auf. Überprüfen Sie Ihre Dokumente regelmäßig vor jedem Flug.

Redaktion

Aktiver Drohnen- und FPV-Pilot, der den EU-Drohnenführerschein selbst absolviert hat. Christoph erklärt das Drohnenrecht verständlich und praxisnah für alle Piloten.

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