Der Traum vom Fliegen, ob mit einer FPV-Drohne oder einem Kameracopter für atemberaubende Luftaufnahmen, ist für viele faszinierend. Doch mit dem Besitz einer Drohne gehen auch Pflichten einher. Eine der wichtigsten Grundlagen für jeden Drohnenpiloten in Deutschland ist die Registrierung als Betreiber beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Diese Verpflichtung, die aus der EU-Drohnenverordnung resultiert, stellt sicher, dass du und deine Drohne eindeutig identifizierbar sind. Nur so kann die Sicherheit im Luftraum gewährleistet und im Falle eines Vorfalls schnell gehandelt werden.
In diesem umfassenden Ratgeber erfährst du Schritt für Schritt, wie du deine Drohne beim LBA registrieren, welche Voraussetzunge erfüllen müssen und wie du die notwendige e-ID korrekt an deinem Fluggerät anbringen. Wir leite durch den gesamten Prozess, damit du rechtssicher und unbesorgt in die Lüfte steigen können.
Warum ist die UAS-Betreiber-Registrierung beim LBA notwendig?
Die Einführung der EU-Drohnenverordnung am 31. Dezember 2020 hat die Regeln für den Betrieb von Drohnen in Europa maßgeblich vereinheitlicht und verschärft. Ein zentraler Bestandteil dieser neuen Regelungen ist die Pflicht zur Registrierung für die meisten Drohnenbetreiber. Das Ziel ist es, ein hohes Maß an Sicherheit im Luftraum zu gewährleisten, die Rückverfolgbarkeit von Drohnen im Falle eines Vorfalls zu ermöglichen und eine Basis für die Durchsetzung weiterer Regelungen zu schaffen.
Wer muss sich registrieren?
Die Kriterien im Überblick
Die Registrierungspflicht als UAS-Betreiber (Unmanned Aircraft System) betrifft nicht jeden Drohnenbesitzer pauschal, sondern ist an bestimmte Kriterien geknüpft:
- Drohnen mit Kamera: Besitze eine Drohne, die mit einer Kamera oder einem anderen Sensor zur Erfassung personenbezogener Daten ausgestattet ist, musst du sich unabhängig vom Gewicht der Drohne registrieren. Dies betrifft praktisch alle modernen Kameradrohnen.
- Drohnen über 250 Gramm Abfluggewicht: Wenn deine Drohne kein Daten erfassendes Gerät besitzt, aber ein Startgewicht von 250 Gramm oder mehr aufweist, sind du ebenfalls zur Registrierung verpflichtet.
- Ausnahmen: Lediglich Spielzeugdrohnen, die die Kriterien der Spielzeugrichtlinie (2009/48/EG) erfüllen und keine Kamera besitzen, sind von der Registrierungspflicht ausgenommen. Solche Drohnen sind in der Regel sehr leicht und für den reinen Freizeitgebrauch gedacht. Welche Drohne auch ohne Führerschein fliegen dürfen, erfährst du in unserem Artikel Drohne fliegen ohne Führerschein.
Die Registrierungspflicht gilt für den Betreiber der Drohne, nicht für die Drohne selbst. Das bedeutet, dass eine Person, die mehrere Drohnen besitzt und betreibt, sich nur einmal registrieren muss und die erhaltene e-ID dann an allen ihren Drohnen anbringt.
Was ist ein UAS-Betreiber?
Der UAS-Betreiber ist die Person oder das Unternehmen, das die Drohne steuert oder die Verantwortung für den Betrieb übernimmt. Dies ist in den meisten Fällen der Eigentümer der Drohne. Es ist wichtig zu verstehen, dass du als Betreiber für die Einhaltung aller Vorschriften verantwortlich sind, auch wenn du die Drohne an eine andere Person verleihen oder von jemand anderem fliegen lassen.
Die Bedeutung der e-ID: Identifikation und Sicherheit
Die bei der Registrierung erhaltene e-ID (elektronische Identifikationsnummer) ist deine persönliche Registrierungsnummer als Drohnenbetreiber. du beginnt in Deutschland mit “DEU” gefolgt von einer Reihe alphanumerischer Zeichen (z.B. DEUxxxxxxxxxxxxxxx). Diese Nummer dient dazu, du als Betreiber eindeutig zu identifizieren.
Die e-ID muss an allen deinen Drohnen physisch angebracht werden. Dies ermöglicht es Behörden, die Drohne im Falle eines Vorfalls, eines Verlusts oder einer Regelverletzung schnell dem richtigen Betreiber zuzuordnen. Es ist ein wichtiger Baustein für die Sicherheit im Luftraum und die verantwortungsvolle Nutzung von Drohnen.
Der Registrierungsprozess beim LBA - Schritt für Schritt
Die Registrierung als UAS-Betreiber erfolgt zentral über das Online-Portal des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA). Der Prozess ist digitalisiert und relativ unkompliziert, erfordert jedoch die Bereitstellung einiger persönlicher Daten und Dokumente.
1. Voraussetzungen für die Registrierung
Bevor du mit der Registrierung beginnen, stelle sicher, dass du die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Mindestalter: du musst mindestens 18 Jahre alt sein.
- Wohnsitz in Deutschland: Die Registrierung erfolgt beim LBA, wenn dein Hauptwohnsitz in Deutschland liegt.
- Gültige Drohnenversicherung: Eine gültige Haftpflichtversicherung für Drohnen ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und eine Voraussetzung für die Registrierung. Ohne einen entsprechenden Nachweis wird deine Registrierung nicht abgeschlossen. Informiere dich hierzu auf unserer Seite zur Drohnenversicherung.
2. Zugang zum LBA-Portal
Die Registrierung findet ausschließlich online über das Portal des LBA statt. du benötigst eine Möglichkeit zur sicheren Identifikation:
- BundID: Dies ist der bevorzugte Weg. du kannst sich über die Online-Ausweisfunktion deines Personalausweises (eID-Funktion), über ELSTER oder über ein Benutzerkonto mit Benutzername und Passwort registrieren. Die Online-Ausweisfunktion ist dabei die schnellste und sicherste Methode.
- De-Mail: Alternativ kannst du sich auch über ein De-Mail-Konto anmelden. De-Mail ist eine sichere und vertrauliche elektronische Kommunikation, die jedoch nicht jeder besitzt.
Wir empfehlen die Nutzung der BundID mit der Online-Ausweisfunktion, da dies den Prozess beschleunigt und keine zusätzliche Registrierung bei einem De-Mail-Anbieter erfordert.
3. Benötigte Daten und Dokumente
Halte die folgenden Informationen und Dokumente bereit, bevor du den Registrierungsprozess starten:
- Persönliche Daten: Vollständiger Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Adresse, Staatsangehörigkeit, Kontaktdaten (E-Mail, Telefonnummer).
- Identifikationsdaten: Personalausweisnummer (wenn du die Online-Ausweisfunktion nutzen).
- Nachweis der Drohnenhaftpflichtversicherung: du benötigst den Namen des Versicherungsunternehmens und die Versicherungsnummer. Es ist ratsam, eine Kopie deiner Versicherungspolice griffbereit zu haben.
4. Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Online-Registrierung
- Besuche das LBA-Portal: Gehe auf die offizielle Website des Luftfahrt-Bundesamtes für die UAS-Betreiber-Registrierung.
- Identifiziere dich: Wähle deine bevorzugte Anmeldemethode (BundID mit eID, ELSTER, Benutzerkonto oder De-Mail) und führe die Identifikation durch.
- Formular ausfüllen: Nach erfolgreicher Identifikation gelange zum Online-Formular. Hier musst du alle erforderlichen Daten wahrheitsgemäß eintragen:
- Persönliche Angaben: Trage deine vollständigen Kontaktdaten ein.
- Versicherungsdaten: Gib die Details deiner Drohnenhaftpflichtversicherung an. Das LBA prüft diese Daten stichprobenartig.
- Angaben zum Betrieb: du musst angeben, ob du Drohnest zu privaten oder gewerblichen Zwecken betreiben. Dies hat Auswirkungen auf eventuell weitere erforderliche Lizenzen oder Genehmigungen.
- Daten überprüfen: Nimm sich Zeit, alle eingegebenen Daten sorgfältig zu überprüfen, um Fehler zu vermeiden.
- Antrag absenden: Bestätige die Richtigkeit deiner Angaben und sende den Antrag ab.
- Zahlung der Gebühr: Für die Registrierung fällt eine einmalige Verwaltungsgebühr an. Die genaue Höhe kann variieren, liegt aber in der Regel im niedrigen zweistelligen Bereich (aktuell ca. 20-30 Euro). Die Zahlung erfolgt meist direkt online über gängige Zahlungsmethoden.
- Bestätigung und Erhalt der e-ID: Nach erfolgreicher Zahlung und Bearbeitung deines Antrags erhalte per E-Mail oder über dein BundID-Postfach eine Bestätigung deiner Registrierung und deine persönliche UAS-Betreiber-Registrierungsnummer (e-ID), die mit “DEU” beginnt.
Bewahre diese Nummer gut auf, da du sie für verschiedene Zwecke benötigen werden, unter anderem für die Kennzeichnung deiner Drohnen und eventuell für weitere Lizenzierungen wie den A1/A3 Kompetenznachweis oder die A2 Fernpilotenlizenz.
Die e-ID und das elektronische Kennzeichen: So bringe deine Nummer an
Nachdem du deine e-ID vom LBA erhalten haben, ist der nächste wichtige Schritt, diese Nummer korrekt an all deinen Drohnen anzubringen. Dies geschieht in Form eines physischen Kennzeichens, oft als “Nummernschild” bezeichnet.
Anforderungen an das e-ID Nummernschild
Die EU-Drohnenverordnung und die nationalen Durchführungsbestimmungen stellen klare Anforderungen an die Anbringung und Beschaffenheit des Kennzeichens:
- Sichtbarkeit: Die e-ID muss gut sichtbar an der Drohne angebracht sein.
- Lesbarkeit: Die Nummer muss auch bei einem Absturz oder einer Beschädigung der Drohne lesbar bleiben. Eine manuelle Lesbarkeit ist ausreichend, es ist kein elektronisches Auslesen erforderlich.
- Feuerfestigkeit: Das Kennzeichen muss feuerfest sein. Dies ist eine wichtige Sicherheitsvorgabe, um die Identifikation auch nach einem Brand zu ermöglichen.
- Dauerhaftigkeit: Es muss dauerhaft an der Drohne befestigt sein und darf sich nicht leicht lösen.
Es ist wichtig zu betonen, dass diese Anforderungen nicht nur für große Drohnen gelten, sondern auch für kleine Modelle, die unter die Registrierungspflicht fallen.
Wo kann man e-ID Nummernschilder beziehen?
Es gibt verschiedene Anbieter, die spezielle Kennzeichen für Drohnen anbieten, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Diese Anbieter haben sich auf die Herstellung von feuerfesten und dauerhaften Plaketten spezialisiert.
Empfehlenswerte Produkte und Preisklassen:
- Gravierte Edelstahlplaketten: Diese sind eine sehr robuste und langlebige Wahl. du sind feuerfest, wetterbeständig und die Gravur bleibt auch bei Beschädigung gut lesbar.
- Preisklasse: Im Bereich von 10-20 Euro pro Plakette.
- Modellbeispiel: “Edelstahl-Drohnenplakette mit Lasergravur” von spezialisierten Anbietern.
- Eloxierte Aluminiumplaketten: Eine gute Balance zwischen Gewicht und Robustheit. du sind ebenfalls feuerfest und bieten eine klare, dauerhafte Beschriftung.
- Preisklasse: Oft zwischen 15-25 Euro.
- Modellbeispiel: “Aluminium e-ID Plakette mit Eloxierung” von Drohnenzubehör-Shops.
- Hitzebeständige Klebefolien/Etiketten: Für sehr leichte Drohnen oder an schwer zugänglichen Stellen können spezielle hitzebeständige Klebefolien eine Option sein, sofern sie die Feuerfestigkeit nachweisen können. Hier ist besondere Vorsicht geboten, um die Anforderungen zu erfüllen.
- Preisklasse: Ab ca. 5-15 Euro.
- Modellbeispiel: “Feuerfeste Drohnen-Kennzeichnungsfolie” von Online-Händlern.

Vergleichstabelle: Arten von e-ID Nummernschildern
| Eigenschaft | Gravierte Edelstahlplakette | Eloxiertes Aluminiumplättchen | Hitzebeständige Klebefolie (speziell) |
|---|---|---|---|
| Material | Edelstahl | Eloxiertes Aluminium | Spezialfolie mit feuerfesten Eigenschaften |
| Feuerfestigkeit | Sehr hoch | Hoch | Muss explizit zertifiziert sein, kann variieren |
| Robustheit | Sehr hoch (schlag-, kratz-, wetterfest) | Hoch (wetterfest, kratzfest) | Mittel (kann sich ablösen oder beschädigt werden) |
| Gewicht | Relativ hoch (relevant für sehr kleine Drohnen) | Mittel | Sehr gering |
| Lesbarkeit | Exzellent (Gravur bleibt auch bei Beschädigung sichtbar) | Exzellent (Lasergravur dauerhaft) | Gut (solange Folie intakt ist) |
| Anbringung | Kleben (oft mit speziellem Hochleistungskleber) oder Schrauben | Kleben (oft mit speziellem Hochleistungskleber) | Kleben (selbstklebend) |
| Preisklasse | 10 - 20 Euro | 15 - 25 Euro | 5 - 15 Euro |
| Empfehlung für | Alle Drohnentypen, besonders robustere Modelle | Alle Drohnentypen, guter Kompromiss | Sehr leichte Drohnen oder enge Platzverhältnisse, mit Vorsicht |
Wir empfehlen in den meisten Fällen eine gravierte Metallplakette aus Edelstahl oder eloxiertem Aluminium, da diese die Anforderungen an Feuerfestigkeit und Lesbarkeit auch unter widrigen Umständen am besten erfüllen.
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Anbringung des Kennzeichens
Die Anbringung selbst ist meist unkompliziert:
- Wähle eine geeignete Stelle: Suche eine Stelle an deiner Drohne, die gut sichtbar ist, aber den Flug nicht beeinträchtigt (z.B. Unterseite, Akkufach, Gehäuse).
- Reinige die Oberfläche: Stelle sicher, dass die Stelle sauber, trocken und fettfrei ist, bevor du das Kennzeichen anbringen.
- Befestige das Kennzeichen: Verwende den vom Hersteller der Plakette empfohlenen Kleber oder die vorgesehene Befestigungsmethode. Bei Klebeplaketten drücke diese fest an.
Vergiss nicht: Jede Drohne, die unter die Registrierungspflicht fällt und von dir als Betreiber genutzt wird, muss mit deiner e-ID gekennzeichnet sein.
Wichtige Hinweise und häufige Fehler
Auch nach erfolgreicher Registrierung und Kennzeichnung gibt es einige Punkte, die du als Drohnenbetreiber beachten sollten, um stets gesetzeskonform zu handeln und mögliche Probleme zu vermeiden.
Gültigkeit und Aktualisierung der Daten
deine UAS-Betreiber-Registrierung ist nicht unbegrenzt gültig. Die Gültigkeitsdauer beträgt in der Regel fünf Jahre. Es ist deine Pflicht, die bei der Registrierung hinterlegten Daten aktuell zu halten. Dies betrifft insbesondere:
- Adressänderungen: Wenn du umziehst, musst du deine neue Adresse umgehend im LBA-Portal aktualisieren.
- Änderungen der Versicherung: Solltest du deine Drohnenhaftpflichtversicherung wechseln, ist es ratsam, auch diese Informationen zu aktualisieren.
- Verlängerung der Registrierung: Bevor deine Registrierung abläuft, wirst du in der Regel vom LBA benachrichtigt, um eine Verlängerung vorzunehmen. Versäume dies nicht, um eine Unterbrechung deiner Flugberechtigung zu vermeiden.
Was tun bei Verlust, Verkauf oder Stilllegung der Drohne?
- Verlust oder Diebstahl: Sollte deine Drohne verloren gehen oder gestohlen werden, melde dies den zuständigen Behörden (Polizei). Eine Meldung an das LBA ist nicht explizit vorgeschrieben, aber im Zweifelsfall sinnvoll, um Missbrauch deiner e-ID auszuschließen.
- Verkauf der Drohne: Wenn du eine Drohne verkaufen, musst du nichts Besonderes beim LBA melden, da die e-ID an dir als Betreiber hängt und nicht an der Drohne. Der neue Besitzer muss sich, sofern er registrierungspflichtig ist, selbst beim LBA registrieren und seine eigene e-ID anbringen. Entferne daher deine e-ID von der Drohne, bevor du diese verkaufen.
- Stilllegung oder Entsorgung: Wenn du eine Drohne dauerhaft außer Betrieb nehmen oder entsorgen, musst du dies nicht dem LBA melden.
Strafen bei Nichtbeachtung
Die Missachtung der Registrierungspflicht oder der Kennzeichnungspflicht kann gravierende Konsequenzen haben. Die EU-Drohnenverordnung sieht in Verbindung mit nationalen Bußgeldkatalogen empfindliche Strafen vor. Diese können je nach Schwere des Verstoßes von Geldstrafen bis hin zu hohen Bußgeldern reichen. Ein Verstoß gegen die Registrierungspflicht wird als Ordnungswidrigkeit eingestuft und kann mit Bußgeldern von mehreren hundert bis zu mehreren tausend Euro geahndet werden. Einen vollständigen Überblick über mögliche Sanktionen findest du in unserem Ratgeber zu Bußgeldern und Strafen bei Drohnen-Verstößen. Zudem kann der Betrieb einer nicht registrierten Drohne zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Es lohnt sich also in jedem Fall, die Vorschriften genau zu befolgen.
Zusammenhang mit dem Drohnenführerschein
Die UAS-Betreiber-Registrierung ist eine grundlegende Anforderung, die unabhängig vom Besitz eines Drohnenführerscheins besteht. Auch wenn du noch keinen Drohnenführerschein (Kompetenznachweis A1/A3 oder Fernpilotenzeugnis A2) besitzen, musst du sich als Betreiber registrieren, wenn deine Drohne die oben genannten Kriterien erfüllt.
Der Drohnenführerschein bescheinigt dir die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zum sicheren Betrieb einer Drohne. Die Registrierung als Betreiber identifiziert du als verantwortliche Person. Beide Aspekte sind essenziell für einen legalen und sicheren Drohnenbetrieb in Deutschland. Wenn du mehr über die verschiedenen Lizenzen erfahren möchten, besuche unsere Seiten zum A1/A3 Kompetenznachweis und zur A2 Fernpilotenlizenz.

Praktische Tipps für deine UAS-Betreiber-Registrierung
Um dir den Registrierungsprozess so einfach wie möglich zu gestalten, haben wir hier einige praktische Tipps und eine Checkliste zusammengestellt:
Checkliste für die Registrierung
- Drohnenversicherung vorhanden? Stelle sicher, dass deine Drohnenhaftpflichtversicherung aktiv ist und du die Versicherungsnummer parat haben.
- BundID eingerichtet? Wenn du die Online-Ausweisfunktion nutzen möchten, vergewissere dich, dass dein Personalausweis dafür freigeschaltet ist und du die AusweisApp2 auf deinem Smartphone oder Computer installiert haben. Alternativ kannst du sich auch über ELSTER oder ein Benutzerkonto registrieren.
- Alle persönlichen Daten griffbereit? Halte Personalausweis, Adresse und Kontaktdaten bereit.
- Stabile Internetverbindung? Vermeide Abbrüche während des Registrierungsprozesses.
- Ausreichend Zeit eingeplant? Auch wenn der Prozess meist schnell geht, plane etwa 20-30 Minuten ein, um alles in Ruhe auszufüllen und zu überprüfen.
- Gebühren bezahlen? Halte eine Kreditkarte oder andere Online-Zahlungsmittel bereit.
Empfehlungen für e-ID-Nummernschilder
Wir empfehlen dir, sich frühzeitig um die Beschaffung deiner e-ID-Nummernschilder zu kümmern, nachdem du deine Registrierungsnummer erhalten haben. Viele Online-Shops für Drohnenzubehör und spezialisierte Graveure bieten entsprechende Produkte an. Achte dabei immer auf die ausdrückliche Angabe der Feuerfestigkeit und Dauerhaftigkeit. Suche nach Anbietern, die eine schnelle Lieferung garantieren, damit du deine Drohne so schnell wie möglich legal in Betrieb nehmen können.
Denke auch daran, dass ein gut sichtbares und korrekt angebrachtes Kennzeichen nicht nur eine gesetzliche Pflicht ist, sondern auch ein Zeichen deiner verantwortungsvollen Haltung als Drohnenpilot.