Das Fliegen von Drohnen erfreut sich immer größerer Beliebtheit, doch mit der Faszination für die Luftbildfotografie und neue Perspektiven gehen auch klare Regeln einher. Der EU Kompetenznachweis A1/A3 ist der grundlegende Baustein, um Ihre Drohne legal und sicher im europäischen Luftraum zu bewegen. Dieser Artikel führt Sie Schritt für Schritt durch die Anforderungen, den Erwerb und die Bedeutung dieses wichtigen Nachweises, damit Sie bestens vorbereitet in die Lüfte starten können.
1. Was ist der EU Kompetenznachweis A1/A3?
Der EU Kompetenznachweis A1/A3, oft auch als “kleiner Drohnenführerschein” bezeichnet, ist ein europaweit gültiger Befähigungsnachweis für Fernpiloten von Drohnen. Er wurde im Rahmen der EU-Drohnenverordnung (EU) 2019/947 eingeführt, um einheitliche Sicherheitsstandards für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge (UAS) zu gewährleisten. Dieser Nachweis bestätigt, dass Sie über die notwendigen Kenntnisse der Luftfahrtregeln, Sicherheitsbestimmungen und Datenschutzvorschriften verfügen, um Drohnen in der sogenannten „Offenen Kategorie“ (Open Category) sicher zu betreiben.
1.1 Die Bedeutung der EU-Drohnenverordnung
Die EU-Drohnenverordnung 2026 hat das Drohnenfliegen in der gesamten Europäischen Union, einschließlich der Schweiz und Norwegens, harmonisiert. Sie unterscheidet zwischen verschiedenen Betriebskategorien (Open, Specific, Certified) und Risikoklassen, um den unterschiedlichen Einsatzszenarien von Drohnen gerecht zu werden. Der Kompetenznachweis A1/A3 ist dabei der Einstiegspunkt für die meisten Hobbypiloten und jene, die Drohnen mit geringem bis mittlerem Risiko betreiben möchten. Er sorgt dafür, dass Sie die grundlegenden Regeln kennen, die für einen sicheren und verantwortungsvollen Flugbetrieb unerlässlich sind.
2. Wer benötigt den EU Kompetenznachweis A1/A3?
Grundsätzlich benötigt jeder Fernpilot, der eine Drohne mit einem Startgewicht von mehr als 250 Gramm oder einer Kamera betreibt, den EU Kompetenznachweis A1/A3. Es gibt jedoch Ausnahmen für bestimmte Drohnen, die als Spielzeug eingestuft werden oder sehr leicht sind.
2.1 Anwendungsbereich und Gewichtsklassen
Der Kompetenznachweis A1/A3 deckt den Betrieb von Drohnen in den Unterkategorien A1 und A3 der Offenen Kategorie ab.
- Unterkategorie A1: Umfasst Drohnen mit einem Gewicht von weniger als 500 Gramm, die keine CE-Klassifizierung C0 oder C1 besitzen, oder Drohnen mit C0-Klassifizierung (unter 250 Gramm) und C1-Klassifizierung (unter 900 Gramm). Für C0-Drohnen ist streng genommen kein Nachweis erforderlich, aber für C1-Drohnen ist der A1/A3 zwingend.
- Unterkategorie A3: Umfasst Drohnen mit einem Gewicht von bis zu 25 Kilogramm (ohne C-Klassifizierung) oder Drohnen mit C2-, C3- oder C4-Klassifizierung.
Der Nachweis ist also für die meisten gängigen Kameradrohnen wie die DJI Mini 4 Pro (als C0-Drohne unter bestimmten Bedingungen ohne A1/A3 fliegbar, aber mit A1/A3 sind Sie immer auf der sicheren Seite) oder die DJI Air 3 (C2-Klassifizierung, erfordert A1/A3) relevant. Auch für FPV-Drohnen, die oft über 250g wiegen, ist er unerlässlich. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie eine Drohne fliegen dürfen, ohne einen Nachweis zu besitzen, empfehlen wir Ihnen unseren Artikel Drohne fliegen ohne Führerschein: Welche Drohnen sind erlaubt?.
Tipp
Checkliste für den A1/A3-Bedarf:
- Ihre Drohne wiegt mehr als 250 Gramm?
- Ihre Drohne ist mit einer Kamera ausgestattet?
- Ihre Drohne besitzt eine C1-, C2-, C3- oder C4-Klassifizierung?
Wenn Sie eine dieser Fragen mit “Ja” beantworten, benötigen Sie den EU Kompetenznachweis A1/A3.

3. Voraussetzungen für den Erwerb des A1/A3 Kompetenznachweises
Um den EU Kompetenznachweis A1/A3 zu erwerben, müssen Sie einige grundlegende Voraussetzungen erfüllen. Diese sind primär auf Ihr Alter und die Art des Online-Tests bezogen.
3.1 Mindestalter und Registrierung
Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein, um den Kompetenznachweis zu erwerben. Eine Ausnahme besteht, wenn Sie unter direkter Aufsicht eines Fernpiloten mit gültigem Nachweis fliegen. Bevor Sie mit der Schulung und Prüfung beginnen können, ist zudem eine Registrierung als Drohnenbetreiber beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) erforderlich. Hierbei erhalten Sie eine elektronische Registrierungsnummer (e-ID), die Sie an Ihrer Drohne anbringen müssen. Eine detaillierte Anleitung finden Sie in unserem Beitrag Drohne beim LBA registrieren: Schritt-für-Schritt-Anleitung 2026.
4. Der Weg zum Kompetenznachweis: Online-Schulung und Prüfung
Der Erwerb des EU Kompetenznachweises A1/A3 ist unkompliziert und kann vollständig online absolviert werden. Er besteht aus einer Online-Schulung und einer anschließenden Online-Prüfung.
4.1 Die Online-Schulung beim LBA
Die Schulung für den EU Kompetenznachweis A1/A3 wird vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) über dessen Online-Portal angeboten. Sie umfasst folgende Themenbereiche:
- Luftrecht: Grundlegende Gesetze und Verordnungen für den Drohnenbetrieb.
- Menschliches Leistungsvermögen: Einfluss von Müdigkeit, Stress und Medikamenten auf die Flugleistung.
- Betriebsverfahren: Vorflug-Checks, Notfallprozeduren, sicherer Betrieb.
- Technische und betriebliche Minderungen von Risiken am Boden: Sicherheitsabstände, Flugverbotszonen.
- Allgemeine Kenntnisse über UAS: Drohnentypen, Komponenten, Funktionsweise.
- Flugleistung von UAS: Akkuleistung, Windanfälligkeit, Flugparameter.
- Meteorologie: Wetterbedingungen und deren Einfluss auf den Drohnenflug.
- Datenschutz: Rechte Dritter, Aufnahmen von Personen und Eigentum.
- Sicherheit des Flugbetriebs: Risikomanagement, Vermeidung von Kollisionen.
Die Schulung ist so konzipiert, dass Sie sich die Inhalte in Ihrem eigenen Tempo aneignen können. Sie ist in leicht verständliche Module unterteilt und bereitet Sie optimal auf die Prüfung vor.
4.2 Die Online-Prüfung
Nach Absolvierung der Online-Schulung folgt die Online-Prüfung. Diese besteht aus 40 Multiple-Choice-Fragen, die sich auf die in der Schulung vermittelten Inhalte beziehen. Sie haben in der Regel 45 Minuten Zeit für die Beantwortung. Um die Prüfung zu bestehen, müssen Sie mindestens 75 % der Fragen richtig beantworten.
Sollten Sie die Prüfung nicht auf Anhieb bestehen, können Sie diese nach einer kurzen Wartezeit wiederholen. Es gibt keine Begrenzung der Wiederholungsversuche. Viele angehende Piloten nutzen auch externe Online-Kurse, die spezielle Trainings und Testfragen anbieten, um sich optimal vorzubereiten. Einen Vergleich der besten Anbieter finden Sie in unserem Artikel Drohnenführerschein Online-Kurs: Anbieter im Vergleich. Für eine gezielte Vorbereitung auf die Prüfung empfehle ich Ihnen auch unseren Artikel Drohnenführerschein Prüfungsfragen: Optimal vorbereiten.
5. Gültigkeit und Erneuerung des Kompetenznachweises
Der EU Kompetenznachweis A1/A3 ist ab dem Ausstellungsdatum fünf Jahre lang gültig. Nach Ablauf dieser Frist müssen Sie ihn erneuern.
5.1 Verlängerung des A1/A3
Die Erneuerung des Kompetenznachweises ist in der Regel unkompliziert. Sie müssen erneut eine Online-Schulung absolvieren und eine Online-Prüfung ablegen. Dies stellt sicher, dass Ihr Wissen über die aktuellen Vorschriften und bewährten Verfahren stets auf dem neuesten Stand ist, da sich das Drohnenrecht und die Technologie kontinuierlich weiterentwickeln.
6. Was darf ich mit A1/A3 fliegen? Regeln und Einschränkungen
Mit dem EU Kompetenznachweis A1/A3 dürfen Sie Drohnen in den Unterkategorien A1 und A3 der Offenen Kategorie fliegen. Diese Kategorien sind mit spezifischen Regeln und Einschränkungen verbunden, die Sie unbedingt beachten müssen, um sicher und legal unterwegs zu sein.
6.1 Regeln für Unterkategorie A1
In der Unterkategorie A1 gelten die lockersten Regeln der Offenen Kategorie, da hier Drohnen mit geringem Risiko betrieben werden.
- Drohnen mit C0-Klassifizierung (unter 250 g): Kein Kompetenznachweis erforderlich. Fliegen ist über unbeteiligten Personen erlaubt, aber nicht über Menschenansammlungen. Beispiele: DJI Mini 3 Pro , Autel EVO Nano+ .
- Drohnen mit C1-Klassifizierung (unter 900 g): Der A1/A3 Kompetenznachweis ist erforderlich. Fliegen ist über unbeteiligten Personen erlaubt, aber nicht über Menschenansammlungen.
Unabhängig von der Klassifizierung müssen Sie stets einen ausreichenden Abstand zu unbeteiligten Personen halten und die Privatsphäre respektieren.
6.2 Regeln für Unterkategorie A3
Die Unterkategorie A3 ist für Drohnen mit höherem Gewicht und einem potenziell höheren Risiko vorgesehen.
- Drohnen mit C2-, C3-, C4-Klassifizierung oder ohne Klassifizierung (bis 25 kg): Der A1/A3 Kompetenznachweis ist erforderlich.
- Mindestabstand zu unbeteiligten Personen: Sie müssen einen Mindestabstand von 150 Metern zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten einhalten.
- Kein Fliegen über unbeteiligten Personen: Das Fliegen über unbeteiligten Personen ist strengstens untersagt.
Die A3-Regeln sind so konzipiert, dass der Betrieb von größeren Drohnen nur in Gebieten stattfindet, in denen keine Gefährdung Dritter zu erwarten ist. Dies macht die A3-Kategorie ideal für Flüge in ländlichen Gebieten, auf Feldern oder weitläufigen Grundstücken.
Warnung
7. Übersicht: Vergleich der A1/A3-Regeln
Um Ihnen einen schnellen Überblick zu verschaffen, haben wir die wichtigsten Regeln der Unterkategorien A1 und A3 zusammengefasst:
| Merkmal / Unterkategorie | A1 (C0/C1 Drohnen) | A3 (C2/C3/C4 Drohnen oder unklassifiziert bis 25kg) |
|---|---|---|
| Drohnengewicht | C0: < 250g; C1: < 900g | C2/C3/C4 oder unklassifiziert: < 25kg |
| Kompetenznachweis | C0: nicht erforderlich; C1: A1/A3 erforderlich | A1/A3 erforderlich |
| Flug über Personen | C0/C1: über unbeteiligten Personen erlaubt (nicht über Menschenansammlungen) | Nicht über unbeteiligten Personen |
| Mindestabstand zu Wohn-/Gewerbegebieten | Kein expliziter Mindestabstand, aber sicherer Abstand zu halten | Min. 150 Meter |
| Maximale Flughöhe | 120 Meter über Grund | 120 Meter über Grund |
| Sichtkontakt (VLOS) | Immer erforderlich | Immer erforderlich |
| Altersgrenze Pilot | 16 Jahre (Ausnahme: unter Aufsicht) | 16 Jahre (Ausnahme: unter Aufsicht) |
Beachten Sie, dass die genaue Definition von “unbeteiligten Personen” und “Menschenansammlungen” wichtig ist. Eine unbeteiligte Person ist jemand, der nicht am Drohnenflug beteiligt ist und keine Anweisung erhalten hat. Eine Menschenansammlung ist eine Gruppe von Personen, die so dicht beieinanderstehen, dass sie im Notfall nicht schnell auseinanderweichen könnten.
8. Praktische Tipps für angehende Fernpiloten
Der Erwerb des EU Kompetenznachweises A1/A3 ist der erste Schritt. Hier sind einige praktische Tipps, um Ihren Start in die Welt des Drohnenfliegens so sicher und angenehm wie möglich zu gestalten:
- Gründliche Vorbereitung ist der Schlüssel: Nehmen Sie die Online-Schulung ernst und lernen Sie die Inhalte gewissenhaft. Verstehen Sie die Regeln, anstatt sie nur auswendig zu lernen.
- Nutzen Sie Lernmaterialien: Ergänzen Sie die LBA-Schulung mit weiteren Ressourcen. Viele Online-Kurse bieten zusätzliche Erklärungen und Übungsfragen.
- Übung macht den Meister: Auch wenn für den A1/A3 keine praktischen Flugstunden vorgeschrieben sind, ist es ratsam, mit Ihrer Drohne in einem sicheren Umfeld zu üben. Beginnen Sie mit einfachen Manövern und steigern Sie sich langsam. Für FPV-Piloten sind FPV-Simulatoren eine hervorragende Möglichkeit, Flugfertigkeiten risikofrei zu trainieren.
- Versicherung ist Pflicht: Eine gültige Drohnen-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, unabhängig von Gewicht oder Kompetenznachweis. Stellen Sie sicher, dass Sie ausreichend versichert sind. Unser Drohnen-Versicherung Vergleich 2026 hilft Ihnen bei der Auswahl.
- Regelmäßige Informationsbeschaffung: Die Drohnenverordnung kann sich ändern. Bleiben Sie auf dem Laufenden, indem Sie regelmäßig die Informationen des LBA oder relevanter Fachportale wie dieser Website überprüfen.
- Akkupflege nicht vergessen: Die richtige Lagerung und Pflege Ihrer Drohnen-Akkus verlängert deren Lebensdauer und minimiert Risiken. Lesen Sie dazu unseren Artikel Drohnen-Akku richtig lagern und pflegen: Ihr Weg zu maximaler Lebensdauer.
- Checkliste vor jedem Flug: Erstellen Sie eine Checkliste vor dem Flug, um sicherzustellen, dass Sie alle wichtigen Punkte (Akku geladen, Propeller intakt, Flugverbotszonen geprüft etc.) berücksichtigt haben.
9. FAQ – Häufig gestellte Fragen zum EU Kompetenznachweis A1/A3
Hier beantworten wir die häufigsten Fragen rund um den EU Kompetenznachweis A1/A3, um Ihnen schnell und präzise weiterzuhelfen.
Was ist der EU Kompetenznachweis A1/A3?
Wer muss den A1/A3 Kompetenznachweis erwerben?
Wie erwerbe ich den EU Kompetenznachweis A1/A3?
Wie lange ist der A1/A3 Kompetenznachweis gültig?
Darf ich mit A1/A3 über Personen fliegen?
Fazit: Mit dem A1/A3 Kompetenznachweis sicher durchstarten
Der EU Kompetenznachweis A1/A3 ist nicht nur eine gesetzliche Vorgabe, sondern ein wichtiger Schritt, um Ihre Drohnenflüge sicher, verantwortungsvoll und mit gutem Gewissen durchzuführen. Er vermittelt Ihnen das nötige Wissen, um potenzielle Risiken zu minimieren und den Luftraum respektvoll mit anderen Nutzern zu teilen. Nehmen Sie sich die Zeit für die Online-Schulung und Prüfung, und Sie werden mit einem fundierten Verständnis der Regeln belohnt, das Ihnen mehr Sicherheit und Freude am Fliegen bringt.
Starten Sie noch heute Ihre Reise zum verantwortungsbewussten Drohnenpiloten und erwerben Sie Ihren EU Kompetenznachweis A1/A3. Die Investition in Ihr Wissen zahlt sich aus und ermöglicht Ihnen unbeschwerte Flüge in der faszinierenden Welt der Drohnen.