EU-Kompetenznachweis (A1/A3): Alles, was Sie 2026 für Ihren Drohnenführerschein wissen müssen

EU-Kompetenznachweis (A1/A3): Alles, was Sie 2026 für Ihren Drohnenführerschein wissen müssen

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Inhaltsverzeichnis

Die Welt des Modellflugs und der Drohnennutzung entwickelt sich rasant weiter. Um auch im Jahr 2026 sicher und legal am Himmel unterwegs zu sein, ist der EU-Kompetenznachweis A1/A3, oft als “kleiner Drohnenführerschein” bezeichnet, für viele Drohnenpiloten in Deutschland unerlässlich. Dieser umfassende Ratgeber beleuchtet alles Wissenswerte rund um den EU-Kompetenznachweis, von den rechtlichen Grundlagen über die Prüfungsinhalte bis hin zu praktischen Tipps für Ihre Vorbereitung.

Was ist der EU-Kompetenznachweis A1/A3 und warum ist er wichtig?

Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 ist ein europaweit gültiger Befähigungsnachweis für Fernpiloten von Drohnen. Er wurde im Rahmen der EU-Drohnenverordnung eingeführt, um einheitliche Sicherheitsstandards im europäischen Luftraum zu gewährleisten. Ziel ist es, sowohl die Sicherheit am Boden als auch in der Luft zu erhöhen, indem Piloten grundlegende Kenntnisse über Flugregeln, Luftrecht, Risikomanagement und den sicheren Betrieb ihrer Drohnen nachweisen.

Im Wesentlichen ist der EU-Kompetenznachweis A1/A3 die Basis für den legalen Betrieb der meisten Drohnen in der sogenannten “offenen Kategorie” - insbesondere für Drohnen mit einem Startgewicht unter 25 kg. Er bildet die Grundlage für alle weiteren Qualifikationen, wie beispielsweise die A2-Fernpilotenlizenz, und ist somit der erste Schritt, um Ihre Drohne verantwortungsvoll und gesetzeskonform zu steuern. Seine Gültigkeit ist unbefristet, was ihn zu einer einmaligen Investition in Ihre fliegerische Zukunft macht.

Warum ist der A1/A3-Kompetenznachweis 2026 so wichtig?

Auch wenn die EU-Drohnenverordnung bereits seit 2021 in Kraft ist, behält der EU-Kompetenznachweis A1/A3 seine zentrale Bedeutung auch im Jahr 2026 bei - und das aus gutem Grund. Die Übergangsfristen für Bestandsdrohnen (ohne C-Klassifizierung) sind zwar abgelaufen, aber die grundlegenden Anforderungen für den sicheren Drohnenbetrieb bleiben bestehen. Die Gesetzgebung ist in diesem Bereich weitestgehend stabil und wird voraussichtlich auch in den kommenden Jahren keine grundlegenden Änderungen erfahren, was die Notwendigkeit dieses Nachweises betrifft.

Für alle neu auf den Markt kommenden Drohnen mit einer C-Klassifizierung (C0, C1, C2, C3, C4) ist der A1/A3-Nachweis die Eintrittskarte in die offene Kategorie. Selbst wenn Sie eine Drohne der Klasse C0 besitzen, die unter bestimmten Umständen ohne diesen Nachweis geflogen werden darf, ist das Wissen, das Sie durch die Vorbereitung erwerben, von unschätzbarem Wert für einen sicheren und verantwortungsvollen Flugbetrieb. Es geht nicht nur um die Einhaltung von Vorschriften, sondern primär um die Sicherheit von Personen und Eigentum.

Wer benötigt den A1/A3-Kompetenznachweis?

Die Notwendigkeit des A1/A3-Kompetenznachweises hängt primär vom Startgewicht Ihrer Drohne und ihrer C-Klassifizierung ab. Hier eine Übersicht:

  • Drohnen der Klasse C0 (unter 250 g): Diese Drohnen dürfen in der Regel ohne A1/A3-Kompetenznachweis geflogen werden, es sei denn, sie verfügen über eine Kamera und fallen unter die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Dennoch wird der Nachweis dringend empfohlen, um die grundlegenden Flugregeln zu verstehen.
  • Drohnen der Klasse C1 (unter 900 g): Für diese Drohnen ist der A1/A3-Kompetenznachweis zwingend erforderlich. Sie dürfen über unbeteiligten Personen fliegen, jedoch nicht über Menschenansammlungen.
  • Drohnen der Klasse C2 (unter 4 kg): Für diese Drohnen ist mindestens der A1/A3-Kompetenznachweis erforderlich, um sie in der Unterkategorie A3 zu betreiben. Für Flüge in der Unterkategorie A2 (näher an Menschen) ist zusätzlich die A2-Fernpilotenlizenz notwendig.
  • Drohnen der Klasse C3 und C4 (unter 25 kg): Diese Drohnen erfordern ebenfalls den A1/A3-Kompetenznachweis und dürfen ausschließlich in der Unterkategorie A3 betrieben werden, d.h., weit entfernt von unbeteiligten Personen und Wohn-, Gewerbe- und Erholungsgebieten.

Wichtiger Hinweis für Bestandsdrohnen (ohne C-Klassifizierung): Für Drohnen, die vor dem 1. Januar 2024 ohne C-Klassifizierung auf den Markt kamen, gelten Übergangsregelungen.

  • Drohnen unter 250 g: Dürfen weiterhin ohne Kompetenznachweis in der Unterkategorie A1 geflogen werden, müssen aber registriert sein, wenn sie eine Kamera besitzen.
  • Drohnen zwischen 250 g und 2 kg: Dürfen nur noch mit A1/A3-Kompetenznachweis in der Unterkategorie A3 betrieben werden (mindestens 150 m horizontaler Abstand zu Wohn-, Gewerbe- und Erholungsgebieten). Für Flüge näher an Menschen ist die A2-Fernpilotenlizenz erforderlich.
  • Drohnen zwischen 2 kg und 25 kg: Dürfen nur noch mit A1/A3-Kompetenznachweis in der Unterkategorie A3 betrieben werden (mindestens 150 m horizontaler Abstand zu Wohn-, Gewerbe- und Erholungsgebieten).

Unabhängig vom Drohnengewicht gilt: Sobald Sie eine Drohne mit Kamera betreiben, müssen Sie sich als Betreiber beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registrieren und Ihre elektronische Betreiber-ID (e-ID) an der Drohne anbringen.

Inhalte der Online-Prüfung: Das müssen Sie wissen

Die Online-Prüfung für den EU-Kompetenznachweis A1/A3 ist darauf ausgelegt, Ihr grundlegendes Wissen in verschiedenen relevanten Bereichen zu überprüfen. Sie umfasst in der Regel 40 Multiple-Choice-Fragen, die Sie innerhalb einer bestimmten Zeit (oft 30-45 Minuten) beantworten müssen. Um zu bestehen, müssen Sie mindestens 75 % der Fragen richtig beantworten.

Die Prüfung deckt folgende Themenbereiche ab:

  1. Luftrecht:
  • Die EU-Drohnenverordnung (DVO (EU) 2019/947 und AMC/GM)
  • Nationale Vorschriften (Luftverkehrs-Ordnung, Luftverkehrsgesetz)
  • Begriffe und Definitionen (Open, Specific, Certified Category)
  • Registrierungspflichten (Betreiber und Drohne)
  • Allgemeine Verhaltensregeln für Fernpiloten
  • Datenschutz und Persönlichkeitsrechte (DSGVO)
  1. Menschliches Leistungsvermögen:
  • Einfluss von Müdigkeit, Stress, Alkohol und Medikamenten auf die Flugleistung
  • Situationsbewusstsein und Entscheidungsfindung
  • Visuelle Flugregeln und die Bedeutung der Blickverbindung
  1. Betriebliche Verfahren:
  • Pre-Flight Checks (Vorflugkontrolle)
  • Notfallverfahren (Verlust der Funkverbindung, Akkuprobleme)
  • Flugplanung und Risikobewertung
  • Umgang mit unvorhergesehenen Ereignissen
  1. Allgemeine Kenntnisse zu Drohnen:
  • Grundlegende Flugprinzipien (Aerodynamik, Steuerung)
  • Drohnentypen und ihre Eigenschaften
  • Batterietechnologie und sicherer Umgang mit Akkus
  • Wartung und Instandhaltung
  1. Technische und betriebliche Maßnahmen zur Minderung von Risiken am Boden:
  • Abstände zu unbeteiligten Personen und Gebäuden
  • Flugverbotszonen und geografische Zonen
  • Vermeidung von Kollisionen mit anderen Luftfahrzeugen
  • Umgang mit Störungen
  1. Luftfahrzeugleistung:
  • Einfluss von Wetterbedingungen (Wind, Temperatur, Niederschlag)
  • Start- und Landeverfahren
  • Reichweite und Flugdauer
  1. Meteorologie:
  • Grundlagen der Wetterkunde
  • Wetterphänomene, die den Drohnenflug beeinflussen
  • Wetterberichte interpretieren

Die Prüfung kann online bei vom LBA benannten Stellen absolviert werden. Die meisten Anbieter stellen umfangreiche Lernmaterialien und Testfragen zur Verfügung, um Sie optimal vorzubereiten.

Der Weg zum A1/A3-Kompetenznachweis: Schritt für Schritt

Den kleinen Drohnenführerschein zu erwerben, ist ein unkomplizierter Prozess. Hier ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung:

  1. Registrierung als Betreiber:
  • Bevor Sie überhaupt eine Prüfung ablegen können, müssen Sie sich als Betreiber einer Drohne beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registrieren. Dies ist verpflichtend, sobald Sie eine Drohne mit Kamera besitzen oder eine Drohne über 250 g fliegen.
  • Sie erhalten eine elektronische Betreiber-ID (e-ID), die Sie an Ihrer Drohne anbringen müssen.
  • Diesen Schritt können Sie direkt auf der Website des LBA durchführen.
  1. Vorbereitung auf die Prüfung:
  • Nutzen Sie die Lernmaterialien, die von den Prüfungsanbietern oder auf spezialisierten Plattformen wie https://modellfluglizenz.de/a1-a3-kompetenznachweis/ angeboten werden.
  • Viele Online-Kurse beinhalten interaktive Lektionen, Videos und Übungsfragen.
  • Achten Sie darauf, dass die Lerninhalte aktuell sind und die gesamte Themenpalette abdecken.
  1. Wählen Sie eine Prüfungsstelle:
  • In Deutschland können Sie die Online-Prüfung bei verschiedenen vom LBA benannten Stellen ablegen. Dazu gehören beispielsweise die DFS (Deutsche Flugsicherung) oder private Anbieter wie Droniq.
  • Vergleichen Sie die Angebote hinsichtlich Kosten, Lernmaterialien und Benutzerfreundlichkeit der Prüfungsplattform.
  1. Online-Prüfung ablegen:
  • Nachdem Sie sich intensiv vorbereitet haben, absolvieren Sie die Online-Prüfung.
  • Die Prüfung besteht aus 40 Multiple-Choice-Fragen, die Sie innerhalb einer vorgegebenen Zeit beantworten müssen.
  • Sie benötigen eine stabile Internetverbindung und in der Regel eine Webcam, um Ihre Identität zu verifizieren und sicherzustellen, dass Sie die Prüfung ohne unerlaubte Hilfsmittel ablegen.
  1. Kompetenznachweis erhalten:
  • Bei erfolgreichem Bestehen (mindestens 75 % der Fragen richtig) erhalten Sie Ihren digitalen EU-Kompetenznachweis A1/A3.
  • Bewahren Sie diesen Nachweis sicher auf, da Sie ihn bei Kontrollen vorweisen müssen.

Praktische Tipps für die Prüfungsvorbereitung

Eine gute Vorbereitung ist der Schlüssel zum Erfolg. Hier sind einige bewährte Tipps, die Ihnen helfen, den drohnenfuehrerschein a1 a3 erfolgreich zu bestehen:

  • Nutzen Sie offizielle Lernmaterialien: Das LBA und die Prüfungsstellen bieten oft kostenlose oder kostengünstige Lernmaterialien an. Diese sind auf die Prüfungsfragen zugeschnitten.
  • Investieren Sie in einen Online-Kurs: Für eine strukturierte und umfassende Vorbereitung sind Online-Kurse sehr empfehlenswert. Sie bieten oft nicht nur Lernvideos und Texte, sondern auch Übungsprüfungen, die dem echten Format ähneln.
  • Empfehlenswerte Online-Prüfungskurse:
  • Droniq Online-Kurs: Ein bewährter und umfassender Kurs, der alle relevanten Themen abdeckt und oft mit einer benutzerfreundlichen Plattform punktet. Preislich liegt er typischerweise im Bereich von 50-100 Euro.
  • Kopter-Profi Online-Kurs: Eine weitere gute Wahl, bekannt für seine klaren Erklärungen und praxisnahen Beispiele. Auch hier bewegen sich die Kosten in einem ähnlichen Rahmen.
  • Online-Kurs der DFS (sofern angeboten): Die Deutsche Flugsicherung ist eine Autorität im Luftraum und ihre Kurse sind stets auf dem neuesten Stand. Preislich kann dieser Kurs etwas höher liegen, bietet aber höchste Qualität.
  • Machen Sie Übungsprüfungen: Wiederholen Sie Übungsfragen und simulieren Sie die Prüfungssituation. Dies hilft Ihnen, ein Gefühl für das Format und den Zeitdruck zu entwickeln.
  • Legen Sie Pausen ein: Überladen Sie sich nicht mit Informationen. Regelmäßige Pausen helfen Ihrem Gehirn, das Gelernte zu verarbeiten.
  • Verstehen, nicht nur auswendig lernen: Versuchen Sie, die Konzepte hinter den Regeln und technischen Aspekten zu verstehen. Dies erleichtert nicht nur das Bestehen der Prüfung, sondern macht Sie auch zu einem sichereren Piloten.
  • Informieren Sie sich über aktuelle Änderungen: Auch wenn die Grundregeln stabil sind, kann es kleinere Anpassungen geben. Bleiben Sie auf dem Laufenden, zum Beispiel über unseren Blog auf https://modellfluglizenz.de/blog/.

Vergleichstabelle: Online-Prüfungskurse für den EU-Kompetenznachweis A1/A3

Die Wahl des richtigen Online-Kurses kann einen großen Unterschied für Ihre Prüfungsvorbereitung machen. Hier ist eine beispielhafte Vergleichstabelle, die Ihnen bei der Entscheidung helfen kann:

Merkmal Droniq Online-Kurs Kopter-Profi Online-Kurs DFS Online-Kurs (falls verfügbar)
Kosten (Preisklasse) Ab ca. 50-100 Euro Ab ca. 50-100 Euro Im Bereich 80-150 Euro
Lernmaterialien Videos, Texte, interaktive Module, Übungsfragen Videos, Texte, umfangreiche Fragensammlung Hochwertige Videos, detaillierte Texte, offizielle Fragen
Prüfungsintegration Direkte Prüfung über Droniq-Plattform möglich Prüfung über LBA-benannte Stellen (extern) Oft direkte Prüfung über DFS-Plattform möglich
Support E-Mail-Support, FAQ E-Mail-Support, Forum Telefonischer Support, E-Mail-Support
Besonderheiten Oft in Kombination mit Drohnenversicherung buchbar Praxisorientierte Erklärungen, Community-Austausch Höchste offizielle Glaubwürdigkeit, sehr detailliert
Empfohlen für Allrounder, die eine Komplettlösung suchen Piloten, die Wert auf verständliche Erklärungen legen Piloten, die maximale Sicherheit bei der Vorbereitung wünschen

Hinweis: Die genauen Preise und Leistungen können variieren und sollten direkt beim jeweiligen Anbieter überprüft werden.

Drohnenversicherung: Eine Notwendigkeit, nicht nur eine Empfehlung

Neben dem EU-Kompetenznachweis A1/A3 ist eine gültige Drohnenhaftpflichtversicherung in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Dies ist keine Empfehlung, sondern eine absolute Pflicht für jeden Drohnenpiloten, unabhängig vom Gewicht oder der Klassifizierung der Drohne. Die Versicherung schützt Sie vor finanziellen Forderungen Dritter, sollten Sie mit Ihrer Drohne Schäden an Personen oder Sachen verursachen.

Was Sie bei der Wahl Ihrer Drohnenversicherung beachten sollten:

  • Mindestdeckungssumme: Achten Sie auf eine ausreichend hohe Deckungssumme, die in der Regel bei mindestens 750.000 Euro liegen sollte, aber besser im Millionenbereich angesiedelt ist.
  • Geltungsbereich: Prüfen Sie, ob die Versicherung in Deutschland und im Ausland gültig ist, falls Sie Ihre Drohne auf Reisen mitnehmen möchten.
  • Privater und gewerblicher Einsatz: Stellen Sie sicher, dass der Verwendungszweck Ihrer Drohne (privat oder gewerblich) abgedeckt ist.
  • Zusatzleistungen: Einige Versicherungen bieten zusätzliche Leistungen wie Diebstahlschutz oder Kaskoversicherung an.
  • Einhaltung der EU-Drohnenverordnung: Die Versicherung sollte explizit die Haftung im Rahmen der EU-Drohnenverordnung abdecken.

Wir empfehlen Ihnen, verschiedene Angebote zu vergleichen, um die passende Versicherung für Ihre Bedürfnisse zu finden. Auf https://modellfluglizenz.de/versicherung/ finden Sie detaillierte Vergleiche und Empfehlungen. Bewährte Anbieter sind beispielsweise HDI oder GETSAFE, die spezielle Drohnenversicherungen anbieten, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und oft eine unkomplizierte Online-Abwicklung ermöglichen. Ein Jahresbeitrag für eine gute Drohnenhaftpflichtversicherung liegt in der Regel im Bereich von 50-150 Euro.

Wo darf ich mit A1/A3 fliegen? Flugregeln und Genehmigungen

Mit dem EU-Kompetenznachweis A1/A3 sind Sie berechtigt, Drohnen in der offenen Kategorie zu fliegen. Allerdings gibt es auch hier klare Regeln und Einschränkungen, die Sie unbedingt beachten müssen, um Strafen zu vermeiden und die Sicherheit zu gewährleisten. Eine detaillierte Übersicht finden Sie unter https://modellfluglizenz.de/flugregeln/.

Grundsätzliche Flugregeln für die Unterkategorien A1 und A3:

  • Unterkategorie A1 (Drohnen der Klasse C0 und C1):
  • Flüge über unbeteiligten Personen sind erlaubt, aber nicht über Menschenansammlungen.
  • Die Drohne muss immer in direkter Sichtverbindung (VLOS) gehalten werden.
  • Maximale Flughöhe von 120 Metern über Grund.
  • Unterkategorie A3 (Drohnen der Klasse C2, C3, C4 und Bestandsdrohnen > 250 g):
  • Flüge müssen in einem sicheren Abstand von mindestens 150 Metern zu Wohn-, Gewerbe- und Erholungsgebieten erfolgen.
  • Keine Flüge über unbeteiligten Personen.
  • Die Drohne muss immer in direkter Sichtverbindung (VLOS) gehalten werden.
  • Maximale Flughöhe von 120 Metern über Grund.

Flugverbotszonen und geografische Zonen: In Deutschland gibt es zahlreiche Zonen, in denen der Drohnenflug eingeschränkt oder gänzlich verboten ist. Dazu gehören:

  • Flughäfen und Flugplätze: Sperrzonen um Flugplätze (Kontrollzonen) erfordern oft eine Genehmigung der Flugsicherung.
  • Krankenhäuser, Justizvollzugsanstalten, militärische Anlagen: Diese Bereiche sind oft mit Flugbeschränkungen belegt.
  • Naturschutzgebiete und Nationalparks: Zum Schutz von Flora und Fauna sind Drohnenflüge hier oft verboten oder nur mit Sondergenehmigung erlaubt.
  • Menschenansammlungen: Flüge über Großveranstaltungen, Demonstrationen oder Konzerten sind generell untersagt.
  • Einsatzorte von Polizei und Rettungsdiensten: Hier ist der Flug ebenfalls verboten.

Informieren Sie sich vor jedem Flug über die aktuellen geografischen Zonen. Apps wie die Droniq App oder die DFS App sind hierfür unerlässliche Hilfsmittel, da sie Echtzeitinformationen über Flugverbotszonen und Genehmigungspflichten liefern. Für fortgeschrittenere FPV-Flüge oder Drohnen, die Sie auf https://fpv-drohne-kaufen.de/ erworben haben, können die Regeln komplexer werden. Informieren Sie sich immer umfassend auf https://fpv-fliegen.de/ über spezifische Bestimmungen.

Drohne fliegt sicher über einer Landschaft mit Bergblick

Die Zukunft des Drohnenflugs: Was kommt nach 2026?

Die EU-Drohnenverordnung hat ein stabiles Fundament für den Drohnenbetrieb in Europa geschaffen. Auch nach 2026 ist nicht mit revolutionären Änderungen in den grundlegenden Anforderungen für den kleinen Drohnenführerschein zu rechnen. Die Schwerpunkte werden weiterhin auf Sicherheit, Datenschutz und die Integration von Drohnen in den Luftraum liegen.

Es ist jedoch denkbar, dass es im Bereich der “Specific Category” oder der “Certified Category” weitere Entwicklungen geben wird, um komplexere Operationen wie den Drohnentransport oder autonome Flüge zu ermöglichen. Für den Durchschnittspiloten in der “Open Category” wird der A1/A3-Kompetenznachweis jedoch weiterhin die wichtigste Qualifikation bleiben.

Bleiben Sie stets informiert über aktuelle Entwicklungen und mögliche Anpassungen. Unsere Plattform https://modellfluglizenz.de/ wird Sie weiterhin mit den neuesten Informationen versorgen, damit Sie immer auf dem aktuellen Stand der Dinge sind und Ihre Drohne legal und sicher fliegen können.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum EU-Kompetenznachweis A1/A3

Was ist der EU-Kompetenznachweis A1/A3?

Der EU-Kompetenznachweis A1/A3, auch “kleiner Drohnenführerschein” genannt, ist ein europaweit gültiger Befähigungsnachweis für Drohnenpiloten, der grundlegende Kenntnisse über Luftrecht, Flugbetrieb und Sicherheit vermittelt. Er ist für die meisten Drohnen in der offenen Kategorie verpflichtend.

Ist der A1/A3-Kompetenznachweis unbefristet gültig?

Ja, der EU-Kompetenznachweis A1/A3 ist unbefristet gültig, sobald Sie ihn einmal erworben haben. Es gibt keine Verpflichtung zur regelmäßigen Erneuerung oder Auffrischung.

Welche Drohnen darf ich mit dem A1/A3-Kompetenznachweis fliegen?

Mit dem A1/A3-Kompetenznachweis dürfen Sie Drohnen der C0- und C1-Klasse in der Unterkategorie A1 sowie Drohnen der C2-, C3- und C4-Klasse (und Bestandsdrohnen > 250 g) in der Unterkategorie A3 fliegen. Die Unterkategorie A1 erlaubt Flüge über unbeteiligten Personen (nicht Menschenansammlungen), während A3 einen Mindestabstand von 150 Metern zu Wohn-, Gewerbe- und Erholungsgebieten vorschreibt.

Wo kann ich die Prüfung für den A1/A3-Kompetenznachweis ablegen?

Die Online-Prüfung können Sie bei verschiedenen vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) benannten Stellen in Deutschland ablegen, beispielsweise bei der DFS (Deutsche Flugsicherung) oder privaten Anbietern wie Droniq.

Was ist der Unterschied zum A2-Fernpilotenzeugnis?

Der A2-Fernpilotenlizenz ist eine weiterführende Qualifikation, die auf dem A1/A3-Kompetenznachweis aufbaut. Sie ermöglicht den Betrieb von Drohnen der Klasse C2 näher an unbeteiligten Personen (bis zu 30 Meter, unter bestimmten Bedingungen bis 5 Meter). Informationen dazu finden Sie unter https://modellfluglizenz.de/a2-fernpilotenlizenz/.


Bereit für Ihren Start in die Welt des sicheren Drohnenflugs? Der erste Schritt ist der EU-Kompetenznachweis A1/A3. Beginnen Sie noch heute Ihre Vorbereitung und legen Sie die Prüfung ab: Hier geht es zur Prüfungsvorbereitung und den Prüfungsstellen!

Redaktion