Seit der EU-Drohnenverordnung 2021 gilt europaweit ein einheitliches System für den Betrieb von Drohnen. Drei Hauptkategorien – Open, Specific und Certified – regeln, was erlaubt ist, wer welche Lizenzen braucht und welche Abstände einzuhalten sind. Wer seine Drohne legal betreiben möchte, muss wissen, in welche Kategorie sein Gerät und sein geplanter Einsatz fallen. Dieser Artikel gibt dir eine klare Übersicht.
Das Drei-Kategorien-System im Überblick
Die EU-Drohnenverordnung (EU 2019/947) teilt alle Drohneneinsätze in drei Kategorien ein. Die entscheidenden Kriterien: Gewicht der Drohne, geplanter Einsatzbereich und Risiko für die Sicherheit.
| Kategorie | Gewicht | Genehmigung | Typische Nutzer |
|---|---|---|---|
| Open | bis 25 kg | Keine Genehmigung nötig | Hobby-Piloten, Einsteiger |
| Specific | alle Gewichte | Betriebsgenehmigung nötig | Gewerbliche Nutzer, Sonderflüge |
| Certified | alle Gewichte | Umfangreiche Zulassung | Profis, Transportdrohnen |
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Die große Mehrheit aller Hobby-Piloten fliegt in der Open Category. Wer ausschließlich zur Freizeitgestaltung fliegt, unter 120 m bleibt und keine besonderen Einsätze plant, braucht sich um Specific und Certified nicht zu kümmern.
Open Category: Alles, was du wissen musst
Die Open Category ist für den normalen Hobby-Betrieb. Sie ist in drei Unterkategorien unterteilt – A1, A2 und A3 – die sich durch die erlaubten Abstände zu Menschen unterscheiden.
Unterkategorie A1 – Leichte Drohnen bis 900 g
- Drohnen der Klassen C0 und C1 (oder Privatemodelle unter 250 g)
- C0 (unter 250 g): Über einzelne Menschen fliegen erlaubt (nicht über Menschenansammlungen)
- C1 (250–900 g): Nicht direkt über unbeteiligte Menschen fliegen
- Kompetenznachweis: A1/A3 online (kostenlos)
Beispiele: DJI Mini 2 SE, DJI Mini 4K, kleine Spielzeugdrohnen
Unterkategorie A2 – Drohnen bis 4 kg
- Drohnen der Klasse C2
- Mindestabstand: 30 Meter zu unbeteiligten Personen (in Ausnahmefällen 5 Meter mit reduzierter Geschwindigkeit)
- Führerschein: A2-Führerschein (kostenpflichtig, ca. 50–100 Euro)
Beispiele: DJI Air 3, größere Kameradrohnen unter 4 kg
Unterkategorie A3 – Drohnen bis 25 kg
- Drohnen der Klassen C3, C4 und Privatemodelle über 250 g
- 150 Meter Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten
- Kein Flug über oder in der Nähe von Menschenansammlungen
- Kompetenznachweis: A1/A3 online (kostenlos)
Wichtig: Die meisten Hobby-Piloten mit Drohnen über 250 g ohne C-Klassenkennzeichnung landen in A3 und müssen entsprechende Abstände einhalten.

Was du immer brauchst – egal in welcher Unterkategorie
Unabhängig von A1, A2 oder A3 gelten diese Grundpflichten für alle Piloten in der Open Category:
Registrierung: Drohnen ab 250 g oder mit Kamera (auch unter 250 g) müssen beim Luftfahrtbundesamt (LBA) registriert werden. Kosten: 19 Euro für drei Jahre. Du erhältst eine Operator-ID, die an der Drohne angebracht werden muss.
EU-Kompetenznachweis A1/A3: Ein kostenloser Online-Test beim LBA. Besteht aus 40 Multiple-Choice-Fragen aus dem Bereich Luftrecht, Meteorologie, Datenschutz und Flugsicherheit. Nach bestandenem Test erhältst du ein Zertifikat.
Maximale Flughöhe: 120 Meter über dem Boden (in Kontrollzonen und Sperrzonen gelten andere Regeln).
Sichtflug (VLOS): Du musst die Drohne immer im direkten Sichtfeld behalten. FPV-Fliegen mit Brille zählt nur mit Beobachter (Spotter), der die Drohne ständig im Blick hat.
Mehr zum Drohnenführerschein und wie du ihn online ablegst findest du in unserem Artikel Drohnenführerschein Prüfungsfragen.
Specific Category: Wann wird sie relevant?
Die Specific Category greift, wenn der geplante Einsatz das Risiko der Open Category übersteigt:
- Flüge über Menschenansammlungen
- Betrieb in Kontrollzonen (z.B. nahe Flughäfen) ohne automatische Ausnahme
- Gewerbliche Nutzung in bestimmten Bereichen
- Nachtflüge außerhalb der normalen Regeln
- FPV ohne Spotter
Für Einsätze in der Specific Category brauchst du eine Betriebsgenehmigung der zuständigen nationalen Luftfahrtbehörde (in Deutschland: LBA). Standardisierte Szenarien (STS) erlauben bestimmte Einsätze ohne individuelle Einzelgenehmigung, wenn du die Voraussetzungen erfüllst.
Für normale Hobby-Piloten wird die Specific Category in der Regel nicht relevant.
Certified Category: Nur für Profis
Die Certified Category gilt für Drohnen mit hohem Risikopotenzial – etwa Transportdrohnen über bewohnten Gebieten oder fliegende Taxis. Hier gelten ähnliche Anforderungen wie für bemannte Luftfahrzeuge: Zulassung des Geräts, Lizenzierung des Piloten, umfangreiche Sicherheitsanforderungen.
Für Hobby-Piloten ist diese Kategorie nicht relevant.
Drohnen-Apps: Wo darf ich fliegen?
Bevor du abhebst, prüfe immer, ob dein geplanter Flugort in einer Kontrollzone, einem Naturschutzgebiet oder einem Sperrgebiet liegt. Die besten Apps dafür:
- AirMap: Zeigt Flugverbotszonen und Kontrollzonen in Echtzeit
- DJI Fly: Integrierte Kartenfunktion mit Warnungen (nur für DJI-Drohnen)
- LuftDaten: Deutsche App mit LBA-Daten
Mehr dazu in unserem Drohnen-Apps Vergleich.
Welchen Führerschein brauche ich konkret?
Hier die häufigsten Szenarien:
| Drohne | Einsatz | Benötigt |
|---|---|---|
| DJI Mini 2 SE (249 g) | Hobby, ländlich | Registrierung + A1/A3 |
| DJI Mini 4 Pro (249 g) | Hobby, ländlich | Registrierung + A1/A3 |
| DJI Air 3 (720 g) | Hobby, ländlich | Registrierung + A1/A3 (A3) |
| DJI Air 3 (720 g) | Nähe zu Personen | A2-Führerschein empfohlen |
| Selbstbau FPV, 500 g | Freiland mit Spotter | Registrierung + A1/A3 |
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Für alle, die FPV fliegen und eine FPV-Drohne aus dem Ausland haben: Diese haben meist keine C-Klassenkennzeichnung und fallen damit in die Kategorie „Privatdrohne" – abhängig vom Gewicht in A1 oder A3.
Übergangsregelungen und Legacy-Drohnen: Was gilt für ältere Modelle?
Du besitzt bereits eine Drohne, die du vor dem Stichtag 1. Januar 2023 (oder je nach nationaler Umsetzung auch 2024) gekauft hast und die keine C-Klassifizierung besitzt? Keine Sorge, dein Fluggerät wird nicht über Nacht nutzlos! Diese Drohnen fallen unter den Begriff „Bestandsdrohnen“ oder „Legacy-Drohnen“ und profitieren von speziellen Übergangsregelungen. Bis zum 1. Januar 2024 konntest du sie noch weitestgehend nach den alten nationalen Regeln fliegen, doch nun gelten auch für sie die EU-weiten Bestimmungen, allerdings mit angepassten Auflagen.
Für Drohnen unter 250 Gramm Startmasse, die vor dem Stichtag erworben wurden und keine C-Klassifizierung haben, gilt: Du darfst sie weiterhin in der Kategorie OPEN A1 betreiben. Das bedeutet, du darfst in der Nähe von unbeteiligten Personen fliegen, aber nicht direkt über Menschenansammlungen. Besitzt deine Bestandsdrohne ein Gewicht von 250 Gramm bis unter 25 Kilogramm, darfst du sie in der Kategorie OPEN A3 betreiben. Hier musst du einen Sicherheitsabstand von mindestens 150 Metern zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten sowie zu unbeteiligten Personen einhalten. Für beide Kategorien ist der EU-Kompetenznachweis (der „kleine Drohnenführerschein“) erforderlich, wenn deine Drohne mehr als 250 Gramm wiegt. Informiere dich genau über das Gewicht deiner Drohne und die entsprechenden Anforderungen, damit du weiterhin sicher und regelkonform abhebst.
Verstöße gegen die Drohnenverordnung: Welche Strafen drohen?
Die EU-Drohnenverordnung ist kein unverbindlicher Leitfaden, sondern ein rechtsverbindliches Regelwerk, das die Sicherheit im Luftraum gewährleisten soll. Ein Verstoß kann ernste Konsequenzen für dich haben. Es ist entscheidend, dass du dich mit den Vorschriften auseinandersetzt und diese strikt befolgst, denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Die Art und Schwere der Sanktionen hängen vom Umfang und der Gefährlichkeit deines Vergehens ab und reichen von Bußgeldern bis hin zu strafrechtlichen Verfolgungen.
Typische Verstöße sind das Fliegen ohne erforderliche Registrierung (e-ID), der Betrieb ohne den notwendigen Drohnenführerschein (A1/A3 Kompetenznachweis oder A2 Fernpilotenzeugnis), das Eindringen in Flugverbotszonen oder das Überschreiten der maximal zulässigen Flughöhe. Auch das Fliegen außerhalb der Sichtweite, das Gefährden von Personen oder Sachwerten oder das Nicht-Vorhandensein einer gültigen Drohnenversicherung können teuer werden. Die Bußgelder können je nach Bundesland und Schwere des Verstoßes von wenigen hundert Euro bis zu mehreren zehntausend Euro reichen. Bei besonders schweren oder wiederholten Verstößen, die etwa eine direkte Gefahr für den Luftverkehr oder Personen am Boden darstellen, droht dir nicht nur die Beschlagnahmung deiner Drohne, sondern auch ein Strafverfahren, das im schlimmsten Fall sogar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen kann. Sei also immer verantwortungsbewusst und informiere dich vor jedem Flug genau über die geltenden Regeln!
Fazit
Die Open Category deckt 95 Prozent aller Hobby-Piloten vollständig ab. Die wichtigsten Schritte: Registrierung beim LBA (ab 250 g oder mit Kamera), kostenloser A1/A3-Kompetenznachweis online, und dann die Regeln der passenden Unterkategorie kennen. Wer unter 250 g bleibt und nur Fotos macht, hat den geringsten Aufwand. Wer größere Drohnen nutzt oder in der Nähe von Menschen fliegt, braucht mehr Vorbereitung – aber das ist alles machbar.