Drohne fliegen in Österreich und der Schweiz: Was Sie über Regeln und Lizenzen wissen müssen

Drohne fliegen in Österreich und der Schweiz: Was Sie über Regeln und Lizenzen wissen müssen

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Inhaltsverzeichnis

Sie planen, Ihre Drohne nicht nur in Deutschland, sondern auch in den atemberaubenden Landschaften Österreichs oder der Schweiz aufsteigen zu lassen? Dann sind Sie hier genau richtig. Die grenzüberschreitende Nutzung von Drohnen erfordert ein genaues Verständnis der jeweiligen nationalen Vorschriften. Während Deutschland und Österreich fest in die EU-Drohnenverordnung eingebunden sind, verfolgt die Schweiz einen eigenen, aber zunehmend angepassten Weg. Dieser umfassende Ratgeber beleuchtet die wichtigsten Regeln für das Drohne fliegen in Österreich und der Schweiz im Vergleich zu Deutschland und hilft Ihnen, rechtlich auf der sicheren Seite zu bleiben.

Die EU-Drohnenverordnung als Basis in Deutschland und Österreich

Seit dem 31. Dezember 2020 bildet die EU-Drohnenverordnung 2019/947 die rechtliche Grundlage für den Betrieb von Drohnen in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich Deutschland und Österreich. Diese Verordnung hat das Ziel, einheitliche Sicherheitsstandards zu schaffen und den grenzüberschreitenden Drohnenflug innerhalb der EU zu vereinfachen.

Grundzüge der EU-Verordnung: Open, Specific und Certified Categories

Die EU-Drohnenverordnung teilt Drohnenoperationen in drei Hauptkategorien ein:

  • Open Kategorie (Offene Kategorie): Dies ist die am häufigsten genutzte Kategorie für Hobby- und Freizeitpiloten. Sie umfasst Flüge mit geringem Risiko, die keine vorherige Genehmigung erfordern, solange bestimmte Regeln eingehalten werden (z.B. maximale Flughöhe von 120 Metern, Betrieb nur in Sichtweite, kein Transport gefährlicher Güter). Innerhalb der Open Kategorie gibt es wiederum Unterkategorien (A1, A2, A3), die sich nach dem Gewicht der Drohne und der Nähe zu unbeteiligten Personen richten.
  • Specific Kategorie (Spezielle Kategorie): Diese Kategorie deckt Flüge mit mittlerem Risiko ab, die über die Grenzen der Open Kategorie hinausgehen (z.B. Flüge außerhalb der Sichtweite, über Menschenansammlungen oder mit schwereren Drohnen). Für solche Operationen ist eine vorherige Genehmigung der zuständigen Luftfahrtbehörde (in Deutschland das Luftfahrt-Bundesamt, in Österreich die Austro Control) erforderlich.
  • Certified Kategorie (Zertifizierte Kategorie): Dies ist die höchste Risikokategorie für Operationen, die ein ähnliches Sicherheitsniveau wie die bemannte Luftfahrt erfordern (z.B. Drohnentransport von Personen oder gefährlichen Gütern). Hier gelten die strengsten Anforderungen an die Drohne, den Piloten und das Betreiberunternehmen.

Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 in Deutschland

Für Drohnenflüge in der Open Kategorie ist in den meisten Fällen ein EU-Kompetenznachweis erforderlich. Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 ist der grundlegende “Drohnenführerschein” und berechtigt Sie zum Betrieb von Drohnen der Klassen C0 und C1 in der Unterkategorie A1 sowie von Drohnen der Klassen C2, C3 und C4 in der Unterkategorie A3.

  • A1: Leichte Drohnen (bis 500g, ab 2024 bis 250g ohne CE-Klasse), Überflug von unbeteiligten Personen ist möglich, aber zu vermeiden.
  • A3: Schwerere Drohnen (bis 25 kg), Betrieb nur in Bereichen, die weit genug von Menschen und Gebäuden entfernt sind (mindestens 150 Meter Abstand).

Die Prüfung für den A1/A3-Kompetenznachweis kann online bei einer vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) anerkannten Stelle absolviert werden. Die Inhalte umfassen Luftrecht, menschliches Leistungsvermögen, technische und betriebliche Verfahren sowie allgemeine Flugsicherheit.

Die A2-Fernpilotenlizenz für erweiterte Flüge

Möchten Sie mit Drohnen der Klasse C2 (bis 4 kg) näher an unbeteiligte Personen heranfliegen, benötigen Sie zusätzlich zum A1/A3-Kompetenznachweis die A2-Fernpilotenlizenz. Diese Lizenz erlaubt den Betrieb von C2-Drohnen in der Unterkategorie A2, wobei ein Mindestabstand von 30 Metern zu unbeteiligten Personen (oder 5 Metern im Langsamflugmodus) einzuhalten ist. Die Prüfung für die A2-Lizenz ist anspruchsvoller und erfordert ein tieferes Verständnis von Meteorologie, Flugleistung und technischen Risikominderungsmöglichkeiten. Sie muss ebenfalls bei einer anerkannten Prüfstelle abgelegt werden.

Drohnenregistrierung und Versicherungspflicht

In Deutschland müssen alle Drohnenbetreiber, die eine Drohne mit Kamera oder einem Startgewicht von mehr als 250 Gramm betreiben, sich beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren. Sie erhalten dann eine elektronische Registrierungsnummer (e-ID), die an der Drohne anzubringen ist.

Eine gültige Drohnenversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, unabhängig vom Gewicht der Drohne oder der Art des Fluges. Diese Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die Dritten durch den Betrieb der Drohne entstehen können. Achten Sie darauf, dass Ihre Versicherung auch im Ausland gültig ist, wenn Sie Ihre Drohne grenzüberschreitend nutzen möchten.

Flugverbotszonen und Genehmigungen in Deutschland

Auch mit den entsprechenden Lizenzen gibt es in Deutschland zahlreiche Flugregeln und -verbotszonen, die beachtet werden müssen. Dazu gehören:

  • Flughäfen und militärische Anlagen
  • Krankenhäuser, Justizvollzugsanstalten, Kraftwerke
  • Naturschutzgebiete und Nationalparks
  • Einsatzorte von Polizei und Rettungsdiensten
  • Menschenansammlungen

Für Flüge in oder nahe dieser Zonen sind in der Regel spezielle Genehmigungen erforderlich, die bei den zuständigen Behörden (z.B. Landesluftfahrtbehörden, Naturschutzbehörden) beantragt werden müssen.

Drohnenregeln in Österreich: Anwendung der EU-Verordnung

Als EU-Mitgliedstaat wendet Österreich die EU-Drohnenverordnung 2019/947 direkt an. Das bedeutet, dass die grundlegenden Regeln, Kategorien und Kompetenznachweise (A1/A3, A2) denen in Deutschland entsprechen. Es gibt jedoch nationale Besonderheiten und Zuständigkeiten, die beachtet werden müssen.

Kompetenznachweise A1/A3 und A2 in Österreich

Der Erwerb des EU-Kompetenznachweises A1/A3 und der A2-Fernpilotenlizenz ist in Österreich analog zu Deutschland geregelt. Die Prüfungen können ebenfalls online bei von der zuständigen Behörde anerkannten Stellen abgelegt werden. Ein in Deutschland erworbener A1/A3-Kompetenznachweis oder eine A2-Fernpilotenlizenz ist in Österreich vollumfänglich gültig und umgekehrt. Das erleichtert das [Drohne fliegen in Österreich] für deutsche Piloten erheblich.

Nationale Besonderheiten und die Austro Control

Die zuständige Luftfahrtbehörde in Österreich ist die Austro Control. Sie ist verantwortlich für die Registrierung von Drohnenbetreibern, die Genehmigung von Flügen in der speziellen Kategorie und die Überwachung der Einhaltung der Drohnenvorschriften. Obwohl die EU-Verordnung die Basis bildet, können nationale Gesetze oder Verordnungen spezifische Einschränkungen oder Verfahren festlegen.

Ein wichtiges nationales Element in Österreich ist das Luftfahrtgesetz (LFG) und die darauf basierenden Verordnungen, die teilweise über die EU-Verordnung hinausgehen oder diese konkretisieren. Beispielsweise gibt es in Österreich eine spezifische Regelung für den Betrieb von “Modellflugzeugen”, die nicht unter die EU-Drohnenverordnung fallen, wenn sie ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken betrieben werden und bestimmte technische Kriterien erfüllen. Für Drohnen, die Fotos oder Videos aufnehmen können, ist jedoch fast immer die EU-Verordnung relevant.

Drohnenversicherung in Österreich

Auch in Österreich ist eine Haftpflichtversicherung für Drohnen gesetzlich vorgeschrieben. Die Mindestdeckungssummen können je nach nationaler Auslegung variieren, orientieren sich aber an den EU-Standards. Stellen Sie sicher, dass Ihre deutsche Drohnenversicherung auch in Österreich gültig ist und die dortigen Mindestanforderungen erfüllt. Viele deutsche Versicherungen bieten europaweiten Schutz an. Es ist ratsam, dies vor Reiseantritt explizit zu prüfen und gegebenenfalls eine entsprechende Bestätigung mitzuführen.

Flugzonen und Genehmigungen in Österreich

Ähnlich wie in Deutschland gibt es auch in Österreich definierte Flugverbots- und Flugbeschränkungszonen. Dazu gehören:

  • Flughäfen und deren Kontrollzonen
  • Militärische Anlagen
  • Nationale Parks und Naturschutzgebiete
  • Ballungsräume und Menschenansammlungen
  • Sicherheitsrelevante Infrastruktur (z.B. Kraftwerke, Staudämme)

Für Flüge in der Nähe von Flughäfen oder in bestimmten sensiblen Gebieten sind Genehmigungen der Austro Control oder anderer zuständiger Behörden erforderlich. Es empfiehlt sich, vor jedem Flug die aktuelle Luftraumkarte und lokale Bestimmungen zu prüfen. Die App “Dronespace” der Austro Control ist hierfür eine wertvolle Ressource.

Drohne fliegen in der Schweiz: Ein Blick auf das spezifische Regelwerk

Die Schweiz ist kein Mitglied der Europäischen Union und hat daher eine eigenständige Luftfahrtgesetzgebung. Allerdings hat die Schweiz ein Abkommen mit der EU geschlossen, das eine schrittweise Angleichung an die EU-Drohnenverordnung vorsieht. Seit dem 1. Januar 2023 gelten in der Schweiz weitgehend die gleichen Regeln wie in der EU, jedoch mit einigen nationalen Besonderheiten. Dies erleichtert das [Drohne fliegen in der Schweiz] für EU-Bürger erheblich.

Die Schweizer Drohnenverordnung und ihre Anpassung an die EU

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ist die zuständige Behörde in der Schweiz. Seit dem 1. Januar 2023 hat die Schweiz die EU-Drohnenverordnung 2019/947 und die Durchführungsverordnung 2019/945 weitgehend übernommen. Das bedeutet:

  • Anerkennung von EU-Lizenzen: Ein in Deutschland oder Österreich erworbener EU-Kompetenznachweis A1/A3 oder eine A2-Fernpilotenlizenz ist in der Schweiz gültig. Schweizer Piloten können diese Lizenzen ebenfalls erwerben und sie sind dann in der gesamten EU gültig.
  • Kategorien: Die Einteilung in Open, Specific und Certified Category ist identisch mit der EU-Verordnung.
  • Drohnenklassen: Die CE-Klassen C0 bis C4 werden ebenfalls anerkannt.

Kategorien und Bewilligungen in der Schweiz (Open, Specific, Certified)

Die grundlegenden Anforderungen für die Open Kategorie (A1, A2, A3) sind in der Schweiz identisch mit der EU. Das bedeutet, dass Sie Ihre Drohne (z.B. eine DJI Mini 4 Pro der Klasse C0, die in der Preisklasse von 700-1000 Euro liegt und unter 250g wiegt) in der Unterkategorie A1 fliegen können, wenn Sie die entsprechenden Regeln einhalten. Für schwerere Drohnen, wie die DJI Air 3 (Klasse C1, typischerweise im Bereich von 1000-1500 Euro), ist mindestens der A1/A3-Kompetenznachweis erforderlich und für den Betrieb in der A2-Kategorie die A2-Fernpilotenlizenz.

Für Flüge in der Speziellen Kategorie sind Bewilligungen des BAZL erforderlich, analog zu den Genehmigungen in der EU.

Registrierung und Haftpflichtversicherung

  • Registrierung: Drohnenbetreiber müssen sich in der Schweiz beim BAZL registrieren, wenn sie Drohnen mit Kameras oder einem Gewicht von über 250 Gramm betreiben. Sie erhalten dann eine Betreiber-ID (CH-LUC-…), die an der Drohne anzubringen ist. Wenn Sie bereits in der EU registriert sind und eine e-ID besitzen, müssen Sie sich in der Schweiz nicht erneut registrieren, solange Ihre Drohne innerhalb der Open Kategorie betrieben wird. Ihre EU-Registrierungsnummer gilt auch in der Schweiz.
  • Haftpflichtversicherung: Eine Haftpflichtversicherung ist in der Schweiz ebenfalls obligatorisch für Drohnen mit einem Startgewicht von mehr als 250 Gramm. Die Mindestdeckungssumme beträgt in der Regel 1 Million Schweizer Franken. Prüfen Sie unbedingt, ob Ihre deutsche Drohnenversicherung auch in der Schweiz gültig ist und diese Deckungssumme abdeckt. Einige Versicherungen bieten spezifische Erweiterungen für die Schweiz an.

Flugzonen, Schutzgebiete und lokale Einschränkungen

Die Schweiz ist bekannt für ihre vielfältige und sensible Natur. Dementsprechend gibt es zahlreiche Flugverbots- und Beschränkungszonen:

  • Flughäfen und deren Kontrollzonen: Hier gelten strenge Regeln und oft Flugverbote.
  • Naturschutzgebiete, Nationalparks und Wildruhezonen: Das Fliegen von Drohnen ist hier oft gänzlich untersagt oder stark eingeschränkt, um die Tierwelt nicht zu stören.
  • Städte und Ballungsgebiete: Näher an Personen heranfliegen als in der EU-Open-Kategorie erlaubt, bedarf in der Regel einer Bewilligung.
  • Infrastruktur: Über kritischer Infrastruktur (z.B. Kraftwerke, Bahnanlagen) können Flugverbote bestehen.

Das BAZL stellt eine interaktive Karte (“Geoportal BAZL”) zur Verfügung, auf der Sie die aktuellen Flugzonen und Beschränkungen einsehen können. Es ist unerlässlich, diese Karte vor jedem Flug zu konsultieren. Nationale und kantonale Regelungen können zusätzliche Einschränkungen mit sich bringen, die über die EU-Standards hinausgehen.

Wichtige Unterschiede und Gemeinsamkeiten im DACH-Raum

Obwohl die EU-Drohnenverordnung eine hohe Harmonisierung im DACH-Raum bewirkt hat, bleiben einige nationale Besonderheiten bestehen.

Lizenzpflicht und Anerkennung

  • Gemeinsamkeit: Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 und die A2-Fernpilotenlizenz sind die grundlegenden Nachweise für Drohnenpiloten in Deutschland, Österreich und der Schweiz (mit kleinen Übergangsregelungen für die Schweiz bis Ende 2023). Ein in einem dieser Länder erworbener Nachweis ist in den anderen beiden grundsätzlich gültig.
  • Unterschied: Die Schweiz hatte bis Ende 2022 eigene Regeln, hat diese aber weitgehend an die EU angepasst. Nationale Auslegungen oder spezifische nationale Lizenzen für bestimmte Nischenanwendungen können noch existieren, sind aber für die meisten Hobby- und gewerblichen Piloten in der Open Kategorie nicht relevant.

Versicherungspflicht

  • Gemeinsamkeit: In allen drei Ländern ist eine Haftpflichtversicherung für Drohnen gesetzlich vorgeschrieben, wenn die Drohne über 250g wiegt oder eine Kamera besitzt.
  • Unterschied: Die Mindestdeckungssummen können national variieren (z.B. 1 Million CHF in der Schweiz). Prüfen Sie unbedingt die Gültigkeit und Deckung Ihrer Versicherung für das jeweilige Reiseland.

Registrierung

  • Gemeinsamkeit: Drohnenbetreiber müssen sich in allen drei Ländern registrieren, wenn die Drohne über 250g wiegt oder eine Kamera hat.
  • Unterschied: In Deutschland und Österreich erhalten Sie eine e-ID vom LBA/Austro Control. In der Schweiz erhalten Sie eine CH-LUC-Nummer vom BAZL. Ihre EU-Registrierung (e-ID) wird in der Schweiz anerkannt, sodass keine Doppelregistrierung notwendig ist, wenn Sie bereits in der EU registriert sind.

Flugverbotszonen und Datenschutz

  • Gemeinsamkeit: Überall gibt es Flugverbotszonen (Flughäfen, Militär, sensible Infrastruktur) und strenge Datenschutzregeln. Das Fotografieren oder Filmen von Personen und privatem Eigentum ohne deren Zustimmung ist grundsätzlich untersagt.
  • Unterschied: Die spezifische Ausweisung von Naturschutzgebieten, Wildruhezonen oder lokalen Einschränkungen kann sich stark unterscheiden. In der Schweiz sind z.B. viele Gebiete aufgrund der alpinen Natur und des Tierschutzes besonders sensibel. Die Nutzung von Apps und offiziellen Karten der jeweiligen Luftfahrtbehörden ist unerlässlich.

Praktische Tipps für grenzüberschreitendes Drohnenfliegen

Um Komplikationen beim Drohne fliegen in Österreich und der Schweiz zu vermeiden, beachten Sie die folgenden praktischen Hinweise:

  1. Informieren Sie sich vorab umfassend: Konsultieren Sie immer die aktuellen Informationen der nationalen Luftfahrtbehörden (LBA für Deutschland, Austro Control für Österreich, BAZL für die Schweiz), bevor Sie in einem anderen Land fliegen. Die Regeln können sich ändern.
  2. Nutzen Sie offizielle Karten und Apps: Verwenden Sie die von den Behörden bereitgestellten Tools (z.B. Droniq App in Deutschland, Dronespace App in Österreich, Geoportal BAZL in der Schweiz), um Flugverbots- und -beschränkungszonen zu identifizieren.
  3. Führen Sie alle Dokumente mit: Haben Sie Ihren EU-Kompetenznachweis A1/A3 oder Ihre A2-Fernpilotenlizenz, Ihre Registrierungs-ID, den Nachweis Ihrer Drohnenversicherung (mit Bestätigung der Gültigkeit im Ausland) sowie die Kennzeichnung Ihrer Drohne stets griffbereit.
  4. Prüfen Sie Ihre Versicherung: Stellen Sie sicher, dass Ihre Drohnenhaftpflichtversicherung auch im Ausland gültig ist und die dortigen Mindestanforderungen an die Deckungssumme erfüllt. Im Zweifel kontaktieren Sie Ihren Versicherer.
  5. Respektieren Sie Datenschutz und Privatsphäre: Achten Sie besonders auf die Rechte Dritter. Vermeiden Sie das Überfliegen von Privatgrundstücken ohne Genehmigung und das Filmen oder Fotografieren von Personen, die nicht eingewilligt haben. Die Bußgelder für Verstöße können erheblich sein.
  6. Beachten Sie lokale Besonderheiten: Auch wenn die Grundregeln harmonisiert sind, können Gemeinden oder Kantone zusätzliche Einschränkungen erlassen haben (z.B. Lärmschutz, bestimmte Events). Informieren Sie sich bei der lokalen Tourismusinformation oder Gemeindeverwaltung.
  7. Wetterbedingungen beachten: Insbesondere in alpinen Regionen können sich die Wetterbedingungen schnell ändern. Fliegen Sie nur bei sicheren Wetterverhältnissen.

Vergleichstabelle: Drohnenregeln Deutschland, Österreich, Schweiz

Kriterium Deutschland (EU-Verordnung) Österreich (EU-Verordnung) Schweiz (Angepasst an EU-Verordnung)
Rechtsgrundlage EU-Drohnenverordnung 2019/947 & nat. Ergänzungen EU-Drohnenverordnung 2019/947 & nat. Ergänzungen EU-Drohnenverordnung 2019/947 weitgehend übernommen & nat. Ergänzungen
Zust. Behörde Luftfahrt-Bundesamt (LBA) Austro Control (AC) Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL)
Lizenzpflicht Ja, EU-Kompetenznachweis A1/A3 (für <250g mit Kamera oder >250g) Ja, EU-Kompetenznachweis A1/A3 (für <250g mit Kamera oder >250g) Ja, EU-Kompetenznachweis A1/A3 (für <250g mit Kamera oder >250g)
Anerkennung EU-Lizenzen Ja Ja Ja (seit 01.01.2023)
Registrierung Ja, e-ID beim LBA (für >250g oder mit Kamera) Ja, e-ID bei der Austro Control (für >250g oder mit Kamera) Ja, CH-LUC beim BAZL. EU-e-ID wird anerkannt. (für >250g oder mit Kamera)
Versicherung Obligatorisch, Haftpflichtversicherung (Mindestdeckung) Obligatorisch, Haftpflichtversicherung (Mindestdeckung) Obligatorisch, Haftpflichtversicherung (mind. 1 Mio. CHF)
Max. Flughöhe 120 Meter AGL (Open Kategorie) 120 Meter AGL (Open Kategorie) 120 Meter AGL (Open Kategorie)
Flugverbotszonen Flughäfen, Naturschutzgebiete, Menschenansammlungen, etc. Flughäfen, Naturschutzgebiete, Menschenansammlungen, etc. Flughäfen, Naturschutzgebiete, Wildruhezonen, etc.
Nationale Besonderheiten Spezifische lokale Genehmigungen, Datenschutz “Modellflugzeuge” außerhalb der EU-Verordnung möglich, lokale Besonderheiten Starke Ausweisung von Wildruhezonen, lokale/kantonale Regeln

Drohne über Schweizer See

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Gilt mein deutscher EU-Kompetenznachweis A1/A3 auch in Österreich und der Schweiz?

Ja, Ihr in Deutschland erworbener EU-Kompetenznachweis A1/A3 ist sowohl in Österreich als auch in der Schweiz (seit dem 1. Januar 2023) vollumfänglich gültig. Sie müssen keine zusätzliche Lizenz erwerben.

Brauche ich eine separate Drohnenversicherung für das Drohne fliegen in Österreich oder der Schweiz?

In Deutschland, Österreich und der Schweiz ist eine Drohnenhaftpflichtversicherung obligatorisch. Prüfen Sie, ob Ihre bestehende deutsche Versicherung auch im Ausland (insbesondere in der Schweiz mit der geforderten Deckungssumme von 1 Million CHF) gültig ist. Viele Policen bieten europaweiten Schutz, es ist jedoch ratsam, dies vor Reiseantritt explizit zu klären und eine Bestätigung mitzuführen.

Muss ich meine Drohne in Österreich oder der Schweiz erneut registrieren, wenn ich bereits in Deutschland registriert bin?

Nein, wenn Sie bereits in Deutschland beim LBA registriert sind und eine Betreiber-ID (e-ID) erhalten haben, wird diese sowohl in Österreich als auch in der Schweiz anerkannt, solange Sie Ihre Drohne in der Open Kategorie betreiben. Bringen Sie Ihre e-ID an Ihrer Drohne an.

Was ist der Hauptunterschied bei den Drohnenregeln zwischen der Schweiz und der EU?

Der Hauptunterschied, der bis Ende 2022 bestand, ist durch die Angleichung der Schweiz an die EU-Drohnenverordnung seit dem 1. Januar 2023 weitgehend aufgehoben. Die Schweiz hat die EU-Regeln übernommen, behält sich jedoch nationale Spezifika vor, insbesondere in Bezug auf die Ausweisung von Flugverbotszonen (z.B. Wildruhezonen) und die Zuständigkeiten ihrer Behörden. Die Grundprinzipien und Lizenzen sind jedoch identisch.

Darf ich überall Fotos und Videos mit meiner Drohne aufnehmen, solange ich die Flugregeln befolge?

Nein, neben den reinen Flugregeln müssen Sie auch die Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte beachten. Das Filmen oder Fotografieren von Personen oder privatem Eigentum ohne deren Zustimmung ist grundsätzlich untersagt. Besondere Vorsicht ist auch in Naturschutzgebieten geboten, wo das Filmen die Tierwelt stören könnte. Informieren Sie sich stets über lokale Bestimmungen.

Fazit und Ihr nächster Schritt

Das Drohne fliegen in Österreich und der Schweiz ist für deutsche Piloten dank der EU-Drohnenverordnung und der Schweizer Angleichung deutlich einfacher geworden. Die grundlegenden Lizenz- und Registrierungspflichten sind weitgehend harmonisiert. Dennoch ist es unerlässlich, sich vor jedem Flug ausführlich über die spezifischen lokalen Gegebenheiten, Flugverbotszonen und Versicherungsanforderungen zu informieren. Die Alpenländer bieten atemberaubende Kulissen für Drohnenaufnahmen, aber Sicherheit und Compliance sollten immer an erster Stelle stehen.

Stellen Sie sicher, dass Sie alle notwendigen Kompetenznachweise besitzen und Ihre Drohne ordnungsgemäß versichert ist. Wenn Sie noch keinen Drohnenführerschein haben oder Ihr Wissen auffrischen möchten, finden Sie alle Informationen und Vorbereitungskurse auf unserer Seite zur Prüfung. Fliegen Sie sicher und genießen Sie die Freiheit aus der Vogelperspektive!

Redaktion